Fragen zur Konstellation PKV-GKV bei Ehepartnern

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Eddy2
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Fragen zur Konstellation PKV-GKV bei Ehepartnern

Beitragvon Eddy2 » 12.11.2006, 21:16

Hallo,

ich habe eine Frage zur KV.

Ich selbst bin privat versichert, meine Frau als Freiberuflerin freiweillig gesetzlich.

Meine Frau muß nun ihre Einnahmen mit dem Steuerbescheid nachweisen. Soweit ok.

Warum aber muß sie ihrer Krankenkasse auch Auskunft geben, ob ich privat versichert bin und was ich verdiene? Was haben diese Angaben für einen Einfluß auf ihren Beitrag?

Würde mich freuen, wenn mir das jemand erklären kann. Natürlich würde mir auch ein Link zu einer Website weiterhelfen.

Vielen Dank.

Gruß

Eddy

Andi
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Beitragvon Andi » 12.11.2006, 21:41

falls jetzt die ehefrau kein oder ein niedriges einkommen hat, wird als bemessungsgrundlage für den beitrag die hälfte des einkommens des mannes als fiktives einkommen für die frau zugrunde gelegt.

bsp.
frau verdient nichts
mann 5000 eur brutto

fiktives einkommen für die frau= 2500 eur

2500 x beitragssatz der krankenkasse = beitrag

Sonya
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Beitragvon Sonya » 12.11.2006, 21:49

Bei freiwillig versicherten Ehegatten mit keinen oder nur geringen Einkommen wird die Hälfte des Einkommens des Partners zugerechnet, wenn dieser nicht selbst gesetzlich versichert ist. Dabei können noch Freibeträge für Kinder berücksichtigt werden. Dies ist in der Satzung der Krankenkasse geregelt.

Eddy2
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Beitragvon Eddy2 » 12.11.2006, 21:51

Hallo Andi,

vielen Dank für die schnelle Antwort.


Naja, sie hat natürlich schon ihr Einkommen, aber meines ist natürlich höher.

Sie liegt so in etwa auf dem Mindestsatz.

Da die KV die Daten für die letzten 3 Jahre haben möchte, würde das ja bedeuten, daß sie eine ganze Menge nachzahlen müsste, wenn auch noch ein Teil meines Gehaltes zugrunde gelegt wird.

Nachvollziehen kann ich diese Regelung allerdings nicht.

Warum ist das denn so? Bzw. kann man da auch mit der PKV drüber reden?


Gruß

Eddy

Andi
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Beitragvon Andi » 12.11.2006, 22:03

mit der pkv drüber reden? :-k

du kannst deine frau privat versichern, nach eine kündigungsfrist von 2 monaten. das hat aber keinen einfluss auf die beitragsberechnung für die vergangenen jahre. ich frage mich, warum sich die kasse erst jetzt meldet und nach deinem einkommen fragt.

Eddy2
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Beitragvon Eddy2 » 12.11.2006, 22:31

Hallo Andi,

nochmals danke für die Antwort. Natürlich auch Dir danke, Sonya.

Da mein Gehalt relativ hoch war, heisst das dann, daß meine Frau dann ihre Beiträge evtl bis zum Höchstsatz für die letzten 3 Jahre nachzahlen muß?

Kann das die Kasse denn machen, wenn sie es verpennt hat, da nachzufragen?

Gruß

Eddy

Mafioso
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Beitragvon Mafioso » 26.11.2006, 21:19

Hallo Miteinander,
Ich bin gerade in das Forum reingegooglet, weil man die KV meiner Frau verdoppelt hat. Das Thema passt in diesen Thread.
Ich bin seit 20 Jahren in der PKV, meine Frau (geringfügig beschäftigt < 400,-) und meine beiden Söhne in der GKV versichert.
Bisher war für alle drei als Beitragsbemessungsgröße 1/4 der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV, also 816,67 Euro herangezogen worden.
Jetzt hat mir die City-BKK zum 01.10.06 die Bemessungsgröße meiner Frau mehr als verdoppelt auf 1781,25 Euro. Ein Wechsel in die PKV ist aufgrund des Alters von 43 Jahren und der jedes Jahr in Anspruch genommenen Leistungen uninteressant. Auch für meine Kinder ergibt sich incl. Selbstbeteiligung kein Beitragsvorteil.
Jetzt zu meiner Frage: Kennt jemand eine GKV, die in meinem Fall eine günstigere Bemessungsgrundlage in ihrer Satzung hat ? Alle Versicherungsvergleiche fokusieren nur den Beitrags-Prozentsatz. Mein Sonderfall wird nicht betrachtet.
Vielen Dank im Voraus Mafioso 8)

Sonya
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Beitragvon Sonya » 26.11.2006, 22:09

Der Beitrag der Frau richtet sich doch auch nach deinem Einkommen. Habt ihr erst jetzt das Gesamteinkommen offen gelegt ?

Mafioso
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Maximaler Beitrag ist begrenzt

Beitragvon Mafioso » 28.11.2006, 22:10

Hallo Sonya,
ich habe mein Einkommen auch in den Jahren zuvor jährlich angegeben.
Durch die Rechnung 50% des Einkommens des Ehegatten, maximal 50% der KV-Beitragsbemessungsgrenze - 2 x Kinderfreibeträge, habe ich bisher nur Beiträge auf 25% der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt.
Neuerdings wird das tatsächliche Einkommen herangezogen - 2 Kinderfreibeträge und dann erst auf 50% der KV-Bemesungsgrenze gedeckelt.
Eine kleine aber bedeutsame Änderung in der Satzung der BKK. Leider machen es alle bisher von mir angefragten Krankenkassen auch so.
Wer kann mir helfen, eine Krankenversicherung zu finden, die hier eine kundenfreundlichere Satzung hat ?

Gruß Mafioso :roll:


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