Versicherung nach Harz4 ohne Arbeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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matrixx
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Versicherung nach Harz4 ohne Arbeit

Beitragvon matrixx » 02.03.2008, 21:37

Ich bin zu meinem Freund gezogen und war vorher bei Harz4 versichert.
wer versichert mich jetzt? Wir sind ja nicht verheiratet und Arbeiten geh ich nicht bzw. verdiene ich nur 150 Euro. Wir haben ein gemeinsames Kind und das zweite ist unterwegs.

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Beitragvon Rossi » 02.03.2008, 23:27

Du bist automatisch wieder kraft Gesetzes bei der letzten Krankenkasse gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtverischert, wenn Du keine andere ausreichende Absicherung im Krankheitsfall hast.

Den Beitrag musst Du allerdings selber löhnen, ab 130,00 Euro monatlich geht es los.

Aber Du solltest lieber den Antrag auf freiwillige Krankenversicherung bei der letzten KV stellen. Die Beitragshöhe ist nämlich identisch. Diesen Antrag musst Du innerhalb von 3 Monaten nach der Abmeldung von Hartz IV stellen. Stellst Du den Antrag nicht, dann kommt diese Versicherungspflicht.

Also kurz gesagt, Du kannst Dich nicht dagegen wehren, Du bist versichert.

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Beitragvon matrixx » 03.03.2008, 20:13

Muss ich jetzt Zahlen oder nicht? Ich verdiene doch nur 150euro! Da kann ich doch nicht 130 Euro KV zahlen. Wer soll das bezahlen? Mein Lebensgefährte?

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Beitragvon Rossi » 03.03.2008, 20:33

Sorry, leider mußt Du es zahlen. Da geht kein Weg dran vorbei.

Du kannst ja mal probieren, ob ihr gemeinsam ein Anspruch auf Hartz IV habt. Dann würde nämlich wieder die ARGE zahlen. Im Bereich von Hartz IV seit ihr eine eheähnliche Gemeinschaft. D. h, ihr werdet genauso behandelt, als Verheiratete. Und wenn man schon das 2. Kind vom Lebensgefährten erwartet, dann sollte der Einstandswille auch vorhanden sein. Na klar, ihr könnt auch heiraten, dann spart man sich unter Umständen diesen Beitrag und zudem hat man noch einen Steuervorteil daraus. Aber das ist eure Entscheidung.

Wie stellst Du dir das denn sonst vor? Keine Versicherung, oder gar ne Versicherung zum Nulltarif. Wo gibt es so etwas? Gerade in deiner Situation braucht man ne Krankenversicherung. Oder möchtest Du die Behandlungskosten alle selber zahlen. Überlege doch mal, was günstiger ist.

Ach ja, Dein Lebensgefährte kann Dich bei der Steuer absetzen. Es gibt hier gewisse Freibeträge, da die eheähnliche Partnerin ne aussergewöhnliche Belastung darstellt. Du holst Dir von der ARGE ne Bescheinigung, wie hoch Dein Einzelanspruch (unabhängig vom Einkommen des Partnes) ist und in dieser Höhe gibt es dann einen Steuerfreibetrag. Setzt natürlich voraus, dass der Lebensgefährte steurpflichtiges Einkommen erzielt.

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Beitragvon matrixx » 03.03.2008, 22:00

mein LG verdient netto nur ca. 1550 Euro. Das ist für 4 Personen schon sehr kanpp. Das ist unzumutbar. Also ich verdiene 150 Euro dann sollen die doch davon den Beitrag ausrechnen wie bei jedem anderen auch.

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Beitragvon Rossi » 04.03.2008, 08:08

Das ist unzumutbar


Leider kennen die Bestimmungen des § 240 SGB V (Beitragseinstufung für freiwillig und Pflichtversichte § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) keine Zumutbarkeitsregelungen. Es geht mit einem Mindestbeitrag von 130,00 Euro monatlich los.

Du kannst ja mal von der ARGE prüfen lassen, ob ihr gemeinsam ein Anspruch auf ALG II habt.

Ansonsten einfach heiraten! Dann geniesst du die kostenlose Familienversicherung. Es liegt also in deiner Hand.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 04.03.2008, 19:07

Hallo Rossi,

:-) Du wirst ja ein Kuppler

Gruß

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Beitragvon Rossi » 04.03.2008, 19:17

Sorry, wenn die bessere Hälfte offensichtlich schon das 2. Kind vom Lebensgefährten erwartet, dann sollte man nicht jammern, wenn man ohne Trauschein 2 Versicherungen löhnen muss.

Aber wie war das noch, drum prüfe, wer sich ein Leben lang bindet.

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Beitragvon matrixx » 04.03.2008, 22:11

von diesem Gehalt können wir unmöglich noch 130 euro hergeben. Das würde zur Privatinsolvenz führen

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Beitragvon Rossi » 04.03.2008, 23:18

von diesem Gehalt können wir unmöglich noch 130 euro hergeben. Das würde zur Privatinsolvenz führen


Wenn es in der Tat so ist und das Existenzminimum ist nicht gesichert, dann dürftet ihr einen ergänzenden ALG II-Anspruch haben. Dann würde ich Dir empfehlen im Schweinsgalopp zur nächsten ARGE zu rennen um einen ALG II-Antrag zu stellen. Diese Leistung könnt ihr auch erhalten, wenn der Lebensgefährte derzeit arbeitet und Du im Erziehungsurlaub bist. Dann dürfte überhaupt kein Problem darstellen.

Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder liegt bei euch Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II vor; in dieser Konstellation zahlt die ARGE die KV-Beiträge, oder Hilfebedürftigkeit liegt nicht vor, dann müsst ihr selber zahlen. In der letzten Konstellation müsst ihr dann leider entscheiden, welche Ausgaben Prioritäten haben. In der Prioritätenliste dürfte zunächst die Miete, die Stadtwerke und dann die Krankenversicherung stehen. Danach kommt alles andere.

Ach ja, was man vielleicht noch probieren könnte, ist der Kinderzuschlag! Diesen gibt es bei der Familienkasse. Es ist so eine Art des Zuschlages speziell für die Fallkonstellationen, wo das Einkommen ausreicht um den Lebensunterhalt der Eltern zu sichern, nicht jedoch für die Kinder.

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Beitragvon matrixx » 06.03.2008, 07:33

Danke erst mal für die präzisen Antworten. Wir versuchen alles.


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