Hallo Forum!
Meine Frage dürfte so halbwegs eine Standard-Frage sein, aber es wäre nett, wenn mir jemand Kompetentes eine kurze Antwort darauf geben kann, da ich mir nicht sicher bin (und ähnliche Fragestellungen nicht 100%ig zutreffend sind).
Als Selbständiger werde ich aller Voraussicht nach demnächst in ein Angestelltenverhältnis zurückgehen. Wahrscheinlich werde ich oberhalb der BBG liegen. Muß ich nun in die GKV oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Soweit ich das verstanden habe, müßte in einem solchen Fall drei Jahre lang das Angestelltenverhältnis oberhalb der BBG bestehen, um nicht mehr zur GKV verpflichtet zu sein.
Vor Ewigkeiten war ich in der GKV (als Angestellter, später freiwillig Versicherter), bin danach in die PKV gewechselt, wo ich aber vor ein paar Jahren rausgeflogen bin. Mit welchen Problemen muß ich nun rechnen, wieder ins System (GKV/PKV) reinzurutschen?
selbständig -> Angestelltenverhältnis
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hm, ich wüsste derzeit nicht, ob es hier vielleicht Probleme geben könnte. Allenfalls wenn Du 55 oder älter bist.
Der Wortlaut des Gesetzes dürfte eindeutig sein. Aufgrund der hauptberuflichen Selbständigkeit bist Du derzeit versicherugsfrei.
Wenn Du eine Stelle in Angestelltenbereich aufnimmst, dann kommst die Versicherungsfreiheit erst, wenn Du 3 Jahre lang die JAEG überschreitest.
Der Wortlaut des Gesetzes dürfte eindeutig sein. Aufgrund der hauptberuflichen Selbständigkeit bist Du derzeit versicherugsfrei.
Wenn Du eine Stelle in Angestelltenbereich aufnimmst, dann kommst die Versicherungsfreiheit erst, wenn Du 3 Jahre lang die JAEG überschreitest.
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hi ich wollte mal fragen, mein mann ist selbständig und ganz ehrlich waren wir 4 jahr nicht versichert aber da es ja seid letzten jahr pflicht ist haben wir jetzt in mÄRZ UNS ANGEMELDET, und jetzt verlangt die versicherung von uns ein jahres beitrag, ist das richtig das wir das zahlen müssen? weil es ist doch wirklich nicht richtig. Bitte kann uns darin jemand helfen, brauche heute noch eine antwort weil wir morgen zu krankenkasse müssen. Ich möchte mich verbereiten was ich sagen kann. danke roxy
Öhm, wo hast Du dich denn angemeldet?
Bei einer privaten KV, oder bei einer gesetzlichen KV?!?
Ich gehe mal davon aus, bei einer gesetzlichen KV. Wenn Du vor 4 Jahren nämlich in der gesetzlichen KV zuletzt versichert gewesen bist, dann hat Dich am 01.04.2007 die Versicherungskralle erwischt. Da kann man nichts gegen machen. Und löhnen muss man auch. Allerdings kann die Krankenkasse die Aufnahme nicht davon abhängig machen, dass Du morgen die Beiträge für die letzten 12 Monate auf den Tisch legst und die Aufnahme erfolgen soll. Das sind Methoden aus dem wilden Westen und decken sich nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen. Aber aus der Praxis heraus, weiss ich, dass so etwas praktiziert wird.
Bei einer privaten KV, oder bei einer gesetzlichen KV?!?
Ich gehe mal davon aus, bei einer gesetzlichen KV. Wenn Du vor 4 Jahren nämlich in der gesetzlichen KV zuletzt versichert gewesen bist, dann hat Dich am 01.04.2007 die Versicherungskralle erwischt. Da kann man nichts gegen machen. Und löhnen muss man auch. Allerdings kann die Krankenkasse die Aufnahme nicht davon abhängig machen, dass Du morgen die Beiträge für die letzten 12 Monate auf den Tisch legst und die Aufnahme erfolgen soll. Das sind Methoden aus dem wilden Westen und decken sich nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen. Aber aus der Praxis heraus, weiss ich, dass so etwas praktiziert wird.
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