Krankenversicherung - Ausländische Frau eintragen

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

schlaubi
Beiträge: 3
Registriert: 19.03.2008, 13:58

Krankenversicherung - Ausländische Frau eintragen

Beitragvon schlaubi » 19.03.2008, 14:01

Hallo,

Ich bin gesetzlich über meinen Vater Krankenversichert. (Student)

Ich bin verheiratet und meine Frau braucht jetzt eine Krankenversicherung.

Sie ist keine deutsche Staatsbürgerin. Sie braucht die KV auch schon um das Visum für Deutschland zu erhalten. Die Ausländerbehörde verlangt das...

Kann sie (oder ich für sie) sich jetzt in die Krankenversicherung mit eintragen oder muss sie sich eigens anmelden und bezahlen?

Wer hat Ahnung?

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 19.03.2008, 17:25

Also, in Deine KV über den sog. Schwiegervater - und dann auch noch kostenlos - kommt sie definitiv nicht rein.

Evtl. hat sie ne Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen KV zu versichern. Kostet aber Geld, aber 130,00 Euro monatlich aufwärts.

Aus welchem Land lässt Du die Frau denn importieren?

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 19.03.2008, 17:39

Für eine freiwillige Versicherung erfüllt sie nicht die Voraussetzungen. Aber er könnte ja einen eigenen Beitrag für die studentische Krankenversicherung löhnen und die Ehefrau wäre dann familienversichert.

schlaubi
Beiträge: 3
Registriert: 19.03.2008, 13:58

Beitragvon schlaubi » 19.03.2008, 17:51

Hallo,

@Frank

Was kostet denn so eine studentische Krankenversicherung?

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 19.03.2008, 18:02

Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung wird vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch festgelegt und beträgt für das Wintersemester 2007/2008 für die

- monatliche Krankenversicherung 49,40 Euro
- monatliche Pflegeversicherung von 7,92 Euro bzw. 9,09 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren).

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 19.03.2008, 19:20

Hallo,
Die ganze Sache funktioniert jedoch nur bis 30 Jahre oder 14 Semester.
Gruß

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 19.03.2008, 19:53

Aus welchem Land kommt die Holde denn?

Es gibt hier mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen; d. h. wenn sie im dortigen Land im Bereich der Krankenversicherung war, wird dieses hier in der BRD sehrwohl berücksichtigt.

Jooh Frank, die studentische Pflichtversicherung wäre auch eine Möglichkeit. Grundsätzlich greift diese Pflichtversicherung zwar nicht wenn man noch selber familienversichert ist. Aber es gibt dort aber auch einen Ausnahmetatbestand, nämlich dann wenn der eigene Ehegatte nicht versichert ist, dann ist man pflichtversichert. Würde hier ganz gut passen.

(7) Nach Absatz 1 Nr. 9 oder 10 ist nicht versicherungspflichtig, wer nach Absatz 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 versicherungspflichtig oder nach § 10 versichert ist, es sei denn, der Ehegatte, der Lebenspartner oder das Kind des Studenten oder Praktikanten ist nicht versichert. Die Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 9 geht der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 10 vor.

schlaubi
Beiträge: 3
Registriert: 19.03.2008, 13:58

Beitragvon schlaubi » 20.03.2008, 11:16

Rossi hat geschrieben:Aus welchem Land kommt die Holde denn?


Philippinen

musv
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 34
Registriert: 06.02.2008, 10:54

Re: Krankenversicherung - Ausländische Frau eintragen

Beitragvon musv » 20.03.2008, 15:47

schlaubi hat geschrieben:Sie ist keine deutsche Staatsbürgerin. Sie braucht die KV auch schon um das Visum für Deutschland zu erhalten. Die Ausländerbehörde verlangt das...

Da hast du aber 'ne ziemlich bösartige Ausländerbehörde erwischt, denn nicht jede Ausländerbehörde fordert das. Sehr wohl hat aber die Behörde das gesetzliche Recht, die Krankenversicherung zu verlangen. Wie ich desletztens festgestellt hab, gibt es sogar Ausländerbehörden, die nicht mal den Sprachnachweis (Mindestniveau: Zertifikat Goetheinsititut A1) sehen wollten, was seit August 2007 gesetzlich festgelegt ist.

Ich geh mal davon aus, daß ihr im Ausland (außerhalb EU) geheiratet habt. Hättet ihr hier in Deutschland geheiratet, wäre das Ganze vermutlich einfacher geworden. War bei mir so. Meine Frau ist Brasilianerin. Wir haben in Deutschland geheiratet. Bis zur Heirat hatte sie nur Touristenvisum, keine Krankenversicherung, und eine Verpflichtungserklärung hab ich auch nie abgegeben. Das Deutschzertifikat hat sie noch innerhalb der Gültigkeit ihres Touristenvisums abgelegt. Hätte sie die Prüfung nicht geschafft, hätte ihr die Ausländerbehörde wahrscheinlich eine Fiktionsbescheinigung (=Duldungsvisum) für 3 oder 6 Monate gegeben, so hat sie aber gleich den Aufenthaltstitel + Arbeitserlaubnis bekommen.

Ich vermute mal, du willst Deine Frau im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland holen. So heißt das zumindest offiziell. Damit sie das Visum bekommt, mußt du oder sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Nachweisen mußt ausreichend Wohnraum, dann braucht sie den o.g. Sprachnachweis und den Nachweis einer Krankenversicherung. Die Verpflichtungserklärung sollte in diesem Fall nicht mal notwendig sein, da ihr ja schon verheiratet seid.

Aber: Die Krankenversicherung kann z.B. auch eine zeitlich befristete Auslandskrankenversicherung der Philippinen sein, die für Krankheitsfälle in Deutschland eintritt. Meiner Frau wurde u.a. von der deutschen Botschaft geraten, daß ich für sie eine Auslandskrankenversicherung in Deutschland abschließe. Diverse private Versicherungen bieten genau für solche Fälle Auslandskrankenversicherungen für Ausländer, die nach Deutschland kommen, an. Kostet glaub ich ab 60 € / Monat. Falls sie keine Krankenversicherung hat, kann ihr theoretisch schon sie Einreise nach Deutschland verwehrt werden. Guck mal hier: http://www.auslaender-versicherung.eu/ (3. Treffer bei Google)

Denn: Versicherungspflichtig im Sinne von SGB 5, §5, Satz 1, Abs. 13 ist sie eigentlich erst mit dem Tag der Erteilung des Aufenthaltstitels in Deutschland. Siehe dazu selber Link (SGB5, §5, Satz 11) und SGB 5, §186, Satz 11.
Relevant für die Erteilung der Aufenhaltserlaubnis sind weiterhin noch: AufenthG §5 und AufenthG §28.

schlaubi hat geschrieben:Ich bin gesetzlich über meinen Vater Krankenversichert. (Student). Ich bin verheiratet und meine Frau braucht jetzt eine Krankenversicherung. Kann sie (oder ich für sie) sich jetzt in die Krankenversicherung mit eintragen oder muss sie sich eigens anmelden und bezahlen?

Ich geb zu den bereits genannten mal noch einen anderen Ansatz:
Wenn Deine Frau ihren Aufenthaltstitel und ihre Arbeitserlaubnis in Deutschland hat, dann hat sie auch Anspruch auf Hartz IV, sofern euer beider Einkommen den Richtlinien für die Bemessungsgrenzen der Bedarfsgemeinschaft nicht übersteigt. Und wenn der Anspruch auf Hartz IV besteht, dann bezahlt die Arge auch die Beiträge für die gesetzliche Krankenkversicherung für Deine Frau. D.h. in diesem Fall kannst du Dich sogar über Deine Frau versichern lassen (ist bei mir zur Zeit der Fall).

Wenn du dann 25 (+ggfs. Bund und Lehre) bist, kann es dann sein, daß Deine Frau über Dich versichert wird, da du dann wahrscheinlich die Beiträge für die studentische Pflichtversicherung zahlen mußt. Das ist aber nur 'ne Vermutung, da frag lieber noch mal die KK Deines Vertrauens.


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste