Ich war aufgrund meiner Selbständigkeit schon immer privat versichert, auch früher schon über meine Eltern und dann auch während des Studiums. Ich arbeitete aber schon immer nebenher mit max. 18 Wochenstunden als Angestellter. - Das war mein Status Quo... bis letzte Woche!
Seit heute bin ich zum 1. Mal in meinem Leben in der gesetzlichen KK pflichtversichert und zwar rückwirkend zum 01.01.2008. Dies ergab sich aus dem Umstand, daß ich inzwischen mit 30 Wochenstunden und einem Bruttoverdienst von 1.725,- Euro als Angestellter nicht mehr hauptberuflich selbständig sei. Nach einer Überprüfung durch eine GKV ergab sich somit die "gesetzliche Versicherungspflicht" nach § 5 Abs. 1 SGB V sowie Pflegeversicherung nach § 20 SGB XI.
Nun wird mir vom Gehalt ca. 140,- € an GKV+PV abgezogen... soweit so gut.
Nun meine Fragen:
1. Muß ich, da ich ja angeblich nur selbständig nebenher bin, noch zusätzliche Beiträge an die GKV bezahlen wenn ich dieses Jahr einen guten Gewinn vor Steuern erziele?
2. Muß ich auch etwas zusätzlich bezahlen, wenn ich nur einen geringen Gewinn oder sogar ein negatives Ergebnis erreiche?
Interessanter Weise könnte sich bei einer Betriebsprüfung meines Arbeitgebers sogar für mich rückwirkend bis zum Jahr 2004/2005 eine gesetzliche Versicherungspflicht ergeben, weil ich seit 2004 dort mit 30 Stunden pro Woche arbeite und aber seit 2005 meine Selbständigkeit aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet in den Hintergrund getreten ist. Auf deutsch gesagt: Meine Gewinne vor Steuern sind seit dem Jahr 2005 sehr gering (ca. +3.000,- pro Jahr), sodaß man vermuten könnte, daß meine nichtselbständige Arbeit aus wirtschaftlichem Aspekt hauptberuflich anzusiedeln ist. Das ich trotz meines schlechten finanziellen "Erfolges" mehr als 30 Stunden zusätzlich pro Woche als Selbständiger arbeite wird mir wohl keiner glauben, oder?

Komisch, daß ich erst jetzt (vor 3 Wochen!) von meinem Arbeitgeber nach einem Bescheid einer GKV über meine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht gefragt wurde.
3. Hätte er mich nach so einem Bescheid nicht schon bei der Einstellung im Jahr 2004 fragen müssen?
4. Wenn ich rückwirkend bis zum Jahr 2005 oder gar 2004 versicherungspflichtig werden sollte... Wer zahlt das alles? Ich?
Ich bin wirklich sehr verunsichert und hoffe, daß mir irgendjemand meine Fragen beantworten kann.
Liebe Grüße,
Peter
