Holá,
Ich bin ehemaliger SAZ 12 und seit 13 Jahren Mitglied in der der PKV( 10,5 Jahre Anwartschaft und 2,5 Jahre mit 30% wegen Beihilfeansprüche)
Jetzt nehme ich eine sozialversichrungspflichtige Beschäftigung auf und mein Arbeitgeber will mich wegen vorraussichtlichen nichtereichens der JAEG in die GKV packen.
Ich möchte natürlich in der PKV bleiben. Kann mein Arbeitgeber mich überhaupt zwingen in die GKV zu gehen bzw was muss ich tun um in der pkv zu bleiben?
Mein Beihilfeanspruch endet am 30.09.2008
Danke im Vorraus
PKV und Zwang in die GKV durch Arbeitgeber
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo Frank,
Vielen Dank für deine Antwort. Zählen die 13 Jahre Mitgliedschaft in der privaten also nichts? sehe ich das richtig?Ich lese immer wieder das diejenigen die länger in der Privaten waren dort auf Antrag bleiben können.
Ich formuliere es um:
Ich war die letzten jahre ja nicht versicherungspflichtig und jetzt erreiche ich nicht mehr die JAEG also kann ich mich doch theoretisch befreien lassen von der versicherungsplicht oder hab ich den §8 ab 1 SGBV falsch verstanden?
Vielen Dank für deine Antwort. Zählen die 13 Jahre Mitgliedschaft in der privaten also nichts? sehe ich das richtig?Ich lese immer wieder das diejenigen die länger in der Privaten waren dort auf Antrag bleiben können.
Ich formuliere es um:
Ich war die letzten jahre ja nicht versicherungspflichtig und jetzt erreiche ich nicht mehr die JAEG also kann ich mich doch theoretisch befreien lassen von der versicherungsplicht oder hab ich den §8 ab 1 SGBV falsch verstanden?
§8 ab 1 SGBV gilt für Arbeitnehmer, die privat versichert waren und dann von der Versicherungspflichtgrenze eingeholt werden. Diese können sich befreien lassen.
Du fängst einen neuen Job an und bist automatisch versicherungspflichtig. Auch wenn du 100.000 EUR im Monat verdienen solltest. Du kannst dich erst befreien lassen, wenn du 3 Jahre über JAEG verdient hast.
Du fängst einen neuen Job an und bist automatisch versicherungspflichtig. Auch wenn du 100.000 EUR im Monat verdienen solltest. Du kannst dich erst befreien lassen, wenn du 3 Jahre über JAEG verdient hast.
-
- Postrank7
- Beiträge: 142
- Registriert: 13.03.2008, 20:58
Frank hat geschrieben:§8 ab 1 SGBV gilt für Arbeitnehmer, die privat versichert waren und dann von der Versicherungspflichtgrenze eingeholt werden. Diese können sich befreien lassen.
Du fängst einen neuen Job an und bist automatisch versicherungspflichtig. Auch wenn du 100.000 EUR im Monat verdienen solltest. Du kannst dich erst befreien lassen, wenn du 3 Jahre über JAEG verdient hast.
Bedeutet der letzte Satz im Umkehrschluss, dass wenn (theoretisch) ein PKV-versicherter Arbeitnehmer mit Einkünften über der Versicherungspflichtgrenze kündigt und eine Woche später wieder beim selben Arbeitgeber "neu eingestellt" wird, er automatisch wieder versicherungspflichtig in der GKV wird ?
Das was du zitiert hast bezieht sich auf die Erstbeschäftigung mit neuer Job.
In deinem Beispiel wird der Arbeitnehmer ja in dem Jahr über der Grenze bleiben, auch wenn er eine Woche Gehalt fehlt.
guck mal hier, ganz unten
viewtopic.php?t=329
In deinem Beispiel wird der Arbeitnehmer ja in dem Jahr über der Grenze bleiben, auch wenn er eine Woche Gehalt fehlt.
guck mal hier, ganz unten
viewtopic.php?t=329
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: sct und 14 Gäste