PKV und Zwang in die GKV durch Arbeitgeber

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HSD
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PKV und Zwang in die GKV durch Arbeitgeber

Beitragvon HSD » 02.04.2008, 13:49

Holá,

Ich bin ehemaliger SAZ 12 und seit 13 Jahren Mitglied in der der PKV( 10,5 Jahre Anwartschaft und 2,5 Jahre mit 30% wegen Beihilfeansprüche)

Jetzt nehme ich eine sozialversichrungspflichtige Beschäftigung auf und mein Arbeitgeber will mich wegen vorraussichtlichen nichtereichens der JAEG in die GKV packen.

Ich möchte natürlich in der PKV bleiben. Kann mein Arbeitgeber mich überhaupt zwingen in die GKV zu gehen bzw was muss ich tun um in der pkv zu bleiben?

Mein Beihilfeanspruch endet am 30.09.2008


Danke im Vorraus

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Beitragvon Frank » 02.04.2008, 14:08

Hallo,

dein Arbeitgeber muss dich gesetzlich versichern.
Du kannst deine private Versicherung in eine Anwartschaft stellen. Wenn du 3 Jahre über JAEG verdienst kannst du dich wieder befreien lassen und privat versichern.

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Beitragvon HSD » 02.04.2008, 15:38

Hallo Frank,

Vielen Dank für deine Antwort. Zählen die 13 Jahre Mitgliedschaft in der privaten also nichts? sehe ich das richtig?Ich lese immer wieder das diejenigen die länger in der Privaten waren dort auf Antrag bleiben können.

Ich formuliere es um:

Ich war die letzten jahre ja nicht versicherungspflichtig und jetzt erreiche ich nicht mehr die JAEG also kann ich mich doch theoretisch befreien lassen von der versicherungsplicht oder hab ich den §8 ab 1 SGBV falsch verstanden?

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Beitragvon Frank » 03.04.2008, 11:16

§8 ab 1 SGBV gilt für Arbeitnehmer, die privat versichert waren und dann von der Versicherungspflichtgrenze eingeholt werden. Diese können sich befreien lassen.

Du fängst einen neuen Job an und bist automatisch versicherungspflichtig. Auch wenn du 100.000 EUR im Monat verdienen solltest. Du kannst dich erst befreien lassen, wenn du 3 Jahre über JAEG verdient hast.

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Beitragvon JarvisCocker » 15.04.2008, 21:50

Frank hat geschrieben:§8 ab 1 SGBV gilt für Arbeitnehmer, die privat versichert waren und dann von der Versicherungspflichtgrenze eingeholt werden. Diese können sich befreien lassen.

Du fängst einen neuen Job an und bist automatisch versicherungspflichtig. Auch wenn du 100.000 EUR im Monat verdienen solltest. Du kannst dich erst befreien lassen, wenn du 3 Jahre über JAEG verdient hast.


Bedeutet der letzte Satz im Umkehrschluss, dass wenn (theoretisch) ein PKV-versicherter Arbeitnehmer mit Einkünften über der Versicherungspflichtgrenze kündigt und eine Woche später wieder beim selben Arbeitgeber "neu eingestellt" wird, er automatisch wieder versicherungspflichtig in der GKV wird ?

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Beitragvon Frank » 15.04.2008, 23:59

Das was du zitiert hast bezieht sich auf die Erstbeschäftigung mit neuer Job.

In deinem Beispiel wird der Arbeitnehmer ja in dem Jahr über der Grenze bleiben, auch wenn er eine Woche Gehalt fehlt.

guck mal hier, ganz unten
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