Also ich bin mit einer Ausländerin verheiratet.
Meine Frau ist vor 2 Jahren nach Deutschland gekommen.
Ich bin privat versichert.
Damals hat man mir gesagt, sie hat nur die Möglichkeit in der GKV zu kommen, wenn sie arbeitet.

Und das muss sie mindestens 1 Jahr am Stück, dann kann sie freiwillig in der GKV bleiben.
Ich hatte sie dann auch erst mal privat versichert.
Sie arbeitet jetzt schon 3 Monate , ist auch gleich in der GKV gekommen.

Ich zahle jetzt auch noch eine Anwaltschaft in der Privaten von 40 Euro im Monat ein.( Falls sie z.B.. nach 11 Monaten gekündigt wird und aus der GKV fliegt.) So das sie ohne Aufnahmeverfahren sofort wieder privat versichert ist.
Jetzt höre ich von einen Bekannten, der auch Privat versichert ist und auch eine Ausländerin heiratet, aber 3 GKV würden sie sofort ab Ankunft in Deutschland versichern..
Frage jetzt:
Wie ist die Gesetzeslage der GKV jetzt?
Das Verwirrt mich irgendwie.

Hätte meine Frau damals auch gleich in der GKV (freiwillig) können, hätte ich mir vieles Sparen können wie z.B. die Anwaltschaft. von 40 Euro im Monat usw.
Oder hat sich da was ab dem 01.01 2008 geändert?
Gruss
Pampanga