Hallo ,
ich habe folgende Frage:
Muß man die Versicherungspflichtgrenze auch dann drei Jahre lang überschreiten, um in der PKV zu bleiben, wenn man bisher immer wegen Überschreitung der Grenze privat krankenversichert war und nur während 3 Jahren Teilzeit in Elternzeit wegen §8 Sozialgesetzbuch V Abs. 1 Nr.2 von der GKV befreit war? Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es???
Ich bin seit 1998 privat krankenversichert. Zur Zeit bin ich in Elternzeit (3 Jahre), arbeite Teilzeit und bin nach §8 Sozialgesetzbuch Abs. 1 Nr. 2 von der GKV befreit. Wenn ich nach der Elternzeit wieder voll arbeite und die Pflichtgrenze überschreite, möchte ich gern weiter in der PKV bleiben. Nun heißt es aber immer, man muß die letzten 3 Jahre die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben. Gilt das auch, wenn man die letzten 3 Jahre in Elternzeit war???
Weiterversicherung in der PKV nach Teilzeit in Elternzeit
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