Bezugsdauer des Krankengeldes bei nacheinanderfolgenden Erkr

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

kapewo
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 14.05.2008, 21:46

Bezugsdauer des Krankengeldes bei nacheinanderfolgenden Erkr

Beitragvon kapewo » 14.05.2008, 21:57

Im Februar 2007 hatte ich eine schwere Bauch-OP mit anschließender AU bis 30. Juni 2007. Ich erhielt Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und anschließend Krankengeld.
Während dieser Erkrankung wurde im Juni 2007 eine neue Erkrankung, Coxarthrose li Hüfte festgestellt, die nicht Folge der OP also der Ersterkrankung war.
Der Facharzt schrieb mich am 30. Juni 2007 für die Ersterkrankung gesund und am gleichen Tage wegen der Coxarthrose erneut arbeitsunfähig. Ich erhielt daraufhin erneut Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber für 6 Wochen und dann wieder Krankengeld.
Wie berechnet sich nun die Bezugsdauer des Krankengeldes?
78 Wochen (incl. Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber) ab Februar 2007 oder 78 Wochen (incl. Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber) ab Juli 2007?
Die Arbeitsunfähigkeit wegen der Bauch-OP endete am 30.06.07. Die Arbeitsunfähigkeit wegen der Coxarthrose begann am 30.06.07.

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 18.05.2008, 12:22

Hallo,

wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb einer Frist von drei Jahren gezahlt. Diese Drei-Jahres-Frist ist eine starre Frist und beginnt grundsätzlich mit dem ersten Auftreten einer Erkrankung. Eine andere Erkrankung erzeugt eine neue unabhängige Drei-Jahres-Frist.

Gruß

Frank

kapewo
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 14.05.2008, 21:46

Beitragvon kapewo » 18.05.2008, 14:17

...Danke für die Info.

Gruß
Peter


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste