ich habe folgenes Problem. Ich lebe seit Mitte 2006 im Ausland. Zum damaligen Zeitpunkt bezog ich ALG I. Ich teilte dem Arbeitsamt mit, dass ich zum 07.06.2006 ins außereuropäische Ausland gehe. Daraufhin bekam ich einen Beendigungsbescheid. Von meiner gesetzlichen GKV wurde ich im August angeschrieben wo ich den jetzt arbeiten würde da das AA der Versicherung (Barmer) mitgeteilt hat das ich keine Leistungen mehr beziehe. Dieses Schreiben von der Barmer füllte ich im August (bei kurzem DE-Aufenthalt aus). Ich schrieb der Versicherung, dass ich im Ausland lebe. Alles gut und schön.
Allerdings habe ich mich in den 2 Jahren nie in DE abgemeldet
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Welche Konsenquenzen das hat war mir damals nicht bewusst.. jetzt musste ich erfahren dass es seit dem 01.04.2007 die Versicherungspflicht gibt*schreck!!
Ich habe vor jetzt Ende des Jahres wieder nach DE zurückzukehren. Mich beim Arbeitsamt zu melden (mir stehen noch 10 Monate
Restanspruch ALG I zu).
Ich weiss das ich jetzt richtig probleme kriegen kann... oder nicht???!! Weil ich war ja immer in DE gemeldet.. Wie hoch könnte eventuell eine Nachzahlung für 1 1/2 jahre??? hab ja der Versicherung damals bescheid gegeben das ich im Ausland lebe...
Bitte kann mir jemand dazu was sagen.. kann schon seit 2 Nächten deswegen nicht schlafen..
LG
sunny
PS: Die schon mal anfängt zu sparen für die Nachzahlung
