Wechsel PKV --> GKV wegen Altersteilzeit

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ruhepohl
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Wechsel PKV --> GKV wegen Altersteilzeit

Beitragvon ruhepohl » 19.05.2008, 09:22

Guter Tag zusammen,

meine Firma hat mir (1954) ein Altersteilzeitangebot gemacht, Beginn 12/2009 bis 31.7.2017. Rentenbeginn 1.8.2017 mit 63.
Wenn ich dieses Angebot annehme, muss ich dafür "bezahlen", d.h. ich werde um eine Gehaltsgruppe zurückgruppiert.
Das hätte zur Folge, dass ich wieder pflichtversichert wäre wegen Unterschreitung der Beitragsbemessungsgrenze.

Das Angebot mit der Altersteilzeit muss ich annehmen (sozialverträglicher Arbeitsplatzabbau nennt man das) und möchte es auch. Die Arbeitsbedingungen werden immer unsicherer, insbesondere für Mitarbeiter 50+.

Hier nun meine Fragen:

Wie kann / muss ein solcher Krankenkassenwechsel vollzogen werden?

Hat jemand Erfahrungen mit der GEK und dem GEK-Plus-Paket der SDK?

Ich möchte meinen Versicherungsstandard in etwa erhalten, auch wenn ich die privaten Leistungsangebote bisher kaum nutzen musste (zum Glück).

Der Arbeitgeber setzt mich mit der ATZ zeitlich sehr unter Druck. In der vergangenen Woche habe ich erst die Simulation der Gehaltsabrechnung ATZ erhalten und am Mittwoch, 21.05.2008, findet das nächste Gespräch statt, das zu einer Entscheidung führen soll.

Deshalb wäre ich für eine kurzfristige Rückmeldung sehr dankbar.

Gruß
ruhepohl

Marion-63

Beitragvon Marion-63 » 19.05.2008, 20:19

Hallo ruhepol,
wenn ich mich nicht verrechnet habe, solltest Du Glück haben.
Vermutlich wirst Du im Juli 2009 55 Jahre alt; und vermutlich wird Dein Gehalt erst im Dezember 2009 gekürzt. Das bedeutet, dass Du erst im Dezember 2009 unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienst. Da Du dann bereits 55 Jahre alt bist, musst Du nicht mehr in die GKV zurück und bleibst in der PKV. Ab dem 55 Lebensjahr kann man nur von der PKV in die GKV wechseln, wenn man Hartz 4 bekommt.
Du brauchst Dir also keine Sorgen über Deinen Versicherungsstandard machen. Die GKV wird Dich wegen Deiner Altersteilzeit nie mehr aufnehmen können.

Viele Grüße
Marion

fwilke
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Beitragvon fwilke » 19.05.2008, 21:01

Guten Abend,

um der Verwirrung mal etwas Einhalt zu gebieten... es gilt §8 SGB V Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs 2:

[b](1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird ... 3. weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird; ... Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist
(2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
[/quote]

Ergo: Wenn Sie in der PKV bleiben möchten, können Sie das, wenn nicht, fliegen Sie raus.

Frank Wilke

rog
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Beitragvon rog » 28.05.2008, 02:26

Marion-63 hat geschrieben:. Ab dem 55 Lebensjahr kann man nur von der PKV in die GKV wechseln, wenn man Hartz 4 bekommt.


Schließt das tatsächlich die Möglichkeit völlig aus, außer über Hartz IV ab dem 55. Lebensjahr von der PKV in die GKV zu wechseln? Keine Chance? Auch wenn ich mit 56 einen Job als Angestellter annehme, dort 10 Jahre arbeite mit einem Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze?

Vielen Dank
rog

dij
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Beitragvon dij » 28.05.2008, 18:05

rog hat geschrieben:Schließt das tatsächlich die Möglichkeit völlig aus, außer über Hartz IV ab dem 55. Lebensjahr von der PKV in die GKV zu wechseln? Keine Chance? Auch wenn ich mit 56 einen Job als Angestellter annehme, dort 10 Jahre arbeite mit einem Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze?


Nein, es ist nicht völlig ausgeschlossen; in der geschilderten Konstellation würde es aber bei der PKV bleiben.

Im Prinzip ist eine zweieinhalbjährige Berufspause nötig, um sich in die GKV zurückzutricksen. Das Verfahren wurde in einem älteren Beitrag hier mal diskutiert.

Wobei natürlich die gesetzlichen Regelungen dazu notorisch anfällig für allerlei Reformen sind - wer weiß also, was in soundsoviel Jahren gelten wird ...


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