Hartz IV-Betroffene: raus aus der PKV?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Beitragvon Rossi » 19.05.2008, 21:51

Nun den, die gesetzliche Grundlage zur Halbierung ist in § 12 c des VVG zu finden. Diese gesetzliche Grundlage tritt zum 01.01.2009 in Kraft.

Auszug:

§ 12 Absatz 1 c Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in der ab Januar 2009 gültigen Fassung.

(1c) Der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt und in allen Selbstbehaltsstufen darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen; dieser Höchstbeitrag errechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen vom 1. Januar des Vorjahres und der Beitragsbemessungsgrenze; abweichend davon wird im Jahr 2009 zur Berechnung des Höchstbeitrags der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen vom 1. Januar 2009 zu Grunde gelegt. Der Höchstbeitrag wird zum Stichtag 1. Juli jedes Jahres auf Basis der vorläufigen Rechnungsergebnisse des Vorjahres der gesetzlichen Krankenversicherung um den Vom-Hundert-Wert angepasst, um den die Einnahmen des Gesundheitsfonds von einer vollständigen Deckung der Ausgaben des Vorjahres abweichen. Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung ein Höchstbeitrag tritt, der dem prozentualen Anteil des die Beihilfe ergänzenden Leistungsanspruchs entspricht.

Entsteht allein durch die Zahlung des Beitrags nach Satz 1 oder Satz 3 Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten oder des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, vermindert sich der Beitrag für die Dauer der Hilfebedürftigkeit um die Hälfte; die Hilfebedürftigkeit ist vom zuständigen Träger nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch auf Antrag des Versicherten zu prüfen und zu bescheinigen.

Besteht auch bei einem nach Satz 4 verminderten Beitrag Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten oder des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, beteiligt sich der zuständige Träger nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch auf Antrag des Versicherten im erforderlichen Umfang, soweit dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird.


Bei der Aufnahme im Standardtarif nach § 315 SGB V ab dem 01.07.2007 gilt schon jetzt der § 12 c VVG.

Aber das triftt bei Dir nicht zu. Du hast ja keinen Vertrag nach § 315 SGB V, sondern einen sog. Altvertrag.

Die Halbierung nach § 12 c VVG ab Januar 2009 kannst Du nur dann in Anspruch nehmen, wenn Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II eintritt

Wenn keine Hilfebedürfigkeit besteht, weil Du bspw. Vermögen oberhalb der Schonbeträge hast, dann gilt die Halbierung natürlich nicht.

Für die Halbierung musst Du mit Sicherheit auch einen Nachweis der ARGE vorlegen, sonst dürfte es nicht funtzen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.05.2008, 22:57

Hallo Mariska,
bei dem Basistarif gibt es keine Ausschlüsse oder Zuschläge.
Es wäre allerdings interessant zu wissen wie die Gesellschaft und der Tarif heißen eventuell ist es Möglich eine Tarifumstellung vorzunehmen.
Gruß

Mariska
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Harzt-IV-raus aus der PKV?

Beitragvon Mariska » 20.05.2008, 12:51

Hallo zusammen, ich hab mal geschaut, in was für einem Tarif ich eigentlich bei der Allianz versichert bin. Das ist der Tarif 2007 (ich denke mal ein Basisschutz) für ambulante Heilbehandlung, Kostenpunkt 127 Euro, dazu kommen noch T. 722 stationäre Heilbehandlung, 2305 zahnärztliche Behandlung und Krankenhaustagegeld. Ich hab gerade gelesen, dass der Tarif 2007 für neue Mitglieder gar nicht mehr gültig ist. So, ich hoffe mal, da kann jemand was mit anfangen. Insgesamt komme ich übrigens bei einem Alter von 43 Jahren auf aktuell 299, 30 Euro Beitrag monatlich. Wobei ich bei jeder Arztbehandlung Tja, jetzt ist die Frage: falls das dies Jahr aktuell wird: drinbleiben oder in die GKV? Was würdet Ihr empfehlen? Vor allem angesichts der chronischen Erkrankung..die momentan nicht viel Kosten verursacht, aber es kann sich verschlimmern und z.B. im schlimmsten Fall eine große Operation erforderlich machen....Freundliche Grüße

Mariska
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Hartz IV- raus aus der PKV?

Beitragvon Mariska » 20.05.2008, 12:59

..da hab ich einen halben Satz nicht beendet. Also, wobei ich bei jeder Arztbehandlung auch noch eine Selbstbeteiligung zahle. Das werd ich ja zukünftig gar nicht von meinem Hartz IV-Geld bezahlen können....

uet
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Harzt-IV-raus aus der PKV?

Beitragvon uet » 28.05.2008, 14:00

Hi Mariska,

ich habe Deinen Fall mitverfolgt, weil ich ein ähnliches Problem habe (Kündigung der PKV bei Eintritt von VSP). Allerdings wird mir nicht ganz klar, weshalb Du bei dem sich ankündigenden Hartz4-Bezug an der PKV festhältst. Warum sollte in Deinem Fall der Eintritt einer Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V ausgeschlossen sein? Weshalb willst Du - falls eine Pflichtversicherung möglich ist - denn in der PKV bleiben wollen? Das hört sich doch - angesichts Deiner geschilderten gesundheitlichen und finanziellen Lage - eher bedenklich an. Es würde sich doch anbieten, dann lieber die finanziell günstigere Lösung der GKV zu wählen, statt die sich abzeichnende Verschuldung (und dem letztendlich dann doch irgendwann gewählten Standard-/Basistarif, der der GKV gleicht).

LG, uet

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Harzt-IV-raus aus der PKV?

Beitragvon uet » 28.05.2008, 14:15

Hi Mariska:

habe Deine letzte Antwort irgendwie übersehen:

um Deine Frage zu beantworten: ich würde an Deiner Stelle eher in die GKV zurückgehen, heißt den HartzIV-Bezug noch ins Jahr 2008 legen (denn ab 2009 kommst Du wegen der neuen Regelung in § 5 Abs. 5a SGB V nicht mehr in die GKV rein). Die Gefahr einer Verschuldung wegen der Selbstbeteiligung und der hälftigen Beiträge wäre mir doch zu groß, noch dazu die Aussicht, wegen der ständigen Kosten dann doch noch eines Tages in den Basistarif gezwungen zu werden (dann würdest Du in der GKV besser fahren).

LG, uet


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