Hallo,
ich überlege ob es sinnvoll ist von der PKV wieder in die GKV zu wechseln und suche Rat.
Hier die Rahmendaten: Alter 41, Männlich, single, keine Kinder, Gehalt über der Beitragsbemessensgrenze
Ich werde den Arbeitgeber wechseln - Kündigung zum 31.Juli 08
Neuer Job antritt: 1. Sept. 2008
Mein Plan: Ich geh am 1.08. zum Arbeitsamt, melde mich arbeitslos und werde dort in die GKV gesteckt. Natürlich habe ich keinen Anspruch auf ALG - schließlich hab ich meinen Job ja selbst gekündigt. Aber der Wechsel in die GKV müsste doch klappen - oder?
Zweite Frage - ist das zu empfehlen? Meine Überlegung ist eben, dass ich event. doch noch Nachwuchs in die Welt setze und dann auch noch meine Frau (im Fall einer Heirat) mitversichert wäre.
Außerdem hab ich so das Gefühl, dass der Staat den PKVs immer noch mehr Knüppel zw. die Füße wirft - es also für die PKV immer schwerer wird.
Vielen Dank für Euern Rat!
Wechsel von PKV zurück un die GKV über Arbeitlosigkeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank1
- Beiträge: 6
- Registriert: 21.05.2008, 17:24
Innovativ Deine Gedankengänge.
Aber das Lasso der gesetzlichen KV wird Dich in dieser Konstellation nicht einfangen.
Der Plan ist Mist und wird so nicht gelingen.
Der Grund hierfür ist nach einer Lektüre der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen relativ einfach.
Guckst Du mal in § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, wann Du der Versicherungspflicht durch den ALG I-Bezug unterliegst.
§ 5 SGB VVersicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
....
2. Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil der Anspruch ab Beginn des zweiten Monats bis zur zwölften Woche einer Sperrzeit (§ 144 des Dritten Buches) oder ab Beginn des zweiten Monats wegen einer Urlaubsabgeltung (§ 143 Abs. 2 des Dritten Buches)ruht; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,
Hast Du das verstanden?
Also, im 1. Monat der Sperrzeit unterliegst Du nicht der Versicherungspflicht; erst ab dem 2. Monat.
Das Lasso kann Dich also im August 2008 nicht einfangen, geht nicht!!!
Allenfalls, wenn Du im September ALG I bekommst.
Ich würde allerdings schon frühzeitig die Agentur aufsuchen und mich persönlich arbeitslos melden und nicht erst am 01.08.2008. Es gibt auch eine Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitslosmeldung. Aber das dürfte - vermutlich auch in Deinem Fall egal sein. Aber besser mal nachfragen.
Aber das Lasso der gesetzlichen KV wird Dich in dieser Konstellation nicht einfangen.
Der Plan ist Mist und wird so nicht gelingen.
Der Grund hierfür ist nach einer Lektüre der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen relativ einfach.
Guckst Du mal in § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, wann Du der Versicherungspflicht durch den ALG I-Bezug unterliegst.
§ 5 SGB VVersicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
....
2. Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil der Anspruch ab Beginn des zweiten Monats bis zur zwölften Woche einer Sperrzeit (§ 144 des Dritten Buches) oder ab Beginn des zweiten Monats wegen einer Urlaubsabgeltung (§ 143 Abs. 2 des Dritten Buches)ruht; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,
Hast Du das verstanden?
Also, im 1. Monat der Sperrzeit unterliegst Du nicht der Versicherungspflicht; erst ab dem 2. Monat.
Das Lasso kann Dich also im August 2008 nicht einfangen, geht nicht!!!
Allenfalls, wenn Du im September ALG I bekommst.
Ich würde allerdings schon frühzeitig die Agentur aufsuchen und mich persönlich arbeitslos melden und nicht erst am 01.08.2008. Es gibt auch eine Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitslosmeldung. Aber das dürfte - vermutlich auch in Deinem Fall egal sein. Aber besser mal nachfragen.
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