Hallo alle Forumanwesenden ich hoffe hier einige Antworten zu finden.
Ich (29) gesund möchte mich sehr gern PKV versichern.
Ich bin Angestellt 30.000 p.A. und möchte demnächst zusätzlich ein Gewerbe anmelden und betreiben. Umsatz bzw. Gewinn noch nicht bestimmbar.
Welchen Weg sollte man genau gehen um nach einer bestimmten Frist oder Zeit die Möglichkeit zu einem Wechsel in eine PKV zu haben.
Man liest sehr viel das Gewerbebetreibende bis auf einige Ausnahmen sich Problemlos PKV versichern dürfen.
Aber wie ist es wenn man Angestellt ist und ein Gewerbe hat?
Oder zählt für mich dann die Regelung mit dem Einkommen über 4100€ monatl. seit 01/2008 um sich PKV versichern zu dürfen?
Gibt es hilfreiche allgemeine Seiten zum nachlesen?
Gibt es bei einer PKV auch einen Partnertarif wenn dieser in einem normalen Angestelltenverhälnis arbeitet oder bleibt dieser dann GKV?
Ich danke für Ihre Antworten
Gruß astrella
Welchen Weg gehen um sich PKV zu versichern.
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- Postrank7
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- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Hallo,
ich sehe zwei Wege!
1.) Einkommen aus der Angestelltentätigkeit drei Jahre in Folge oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze (derz. 48150€) verdienen!
2.) Angestelltentätigkeit aufgeben und komplett selbständig Arbeiten. Bei Ihrer Variante hängt die Versicherungsfreiheit von der Beurteilung der Krankenkasse ab, welche die maßgebliche Tätigkeit ist. Bei einem Einkommen von 30.000€ aus der angestellten Tätigkeit, dürfte dies schwer werden.
Schätzung ins Blaue: Sie werden so schnell nicht in die PKV kommen!
Gruß
CM
ich sehe zwei Wege!
1.) Einkommen aus der Angestelltentätigkeit drei Jahre in Folge oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze (derz. 48150€) verdienen!
2.) Angestelltentätigkeit aufgeben und komplett selbständig Arbeiten. Bei Ihrer Variante hängt die Versicherungsfreiheit von der Beurteilung der Krankenkasse ab, welche die maßgebliche Tätigkeit ist. Bei einem Einkommen von 30.000€ aus der angestellten Tätigkeit, dürfte dies schwer werden.
Schätzung ins Blaue: Sie werden so schnell nicht in die PKV kommen!
Gruß
CM
Oder auch anders,
Angestelltentätigkeit herunterschrauben, auf weniger als die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit (bsw. 0,5 Std wö. weniger als halbe Tage) und in hauptberuflich selbständig sein mit min. 18 Std. wöchentlich.
Zwar ist dann die Angestelltentätigkeit zunächst gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungpflichtig. Diese Versicherungspflicht wird jedoch gem. § 5 Abs. 5 SGB V gebrochen, da Du ja hauptberuflich selbständig bist. Somit ist der Angestelltenjob auch KV/PV frei und ein Weg in die private KV müsste möglich sein.
Angestelltentätigkeit herunterschrauben, auf weniger als die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit (bsw. 0,5 Std wö. weniger als halbe Tage) und in hauptberuflich selbständig sein mit min. 18 Std. wöchentlich.
Zwar ist dann die Angestelltentätigkeit zunächst gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungpflichtig. Diese Versicherungspflicht wird jedoch gem. § 5 Abs. 5 SGB V gebrochen, da Du ja hauptberuflich selbständig bist. Somit ist der Angestelltenjob auch KV/PV frei und ein Weg in die private KV müsste möglich sein.
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