fwilke hat geschrieben:Hallo Strato,
klar können sie das machen. Außer doppelter Beitragszahlung bringt das aber nix. Sie müssen dem Behandler entweder die GKV-Versichertenkarte aushändigen oder sich als Selbstzahler outen. Als GKV-Patient bekommen sie keine Rechnung, die sie der PKV einreichen können, und als Selbstzahler bekommen Sie eine Rechnung, die sich (in den allermeisten Fällen) nicht bei der GKV einreichen können.
Die GKV entlässt Sie aus ihren Fängen nur dann, wenn Sie die Folgeversicherung nachweisen. Die PKV entlässt Sie bei GKV-Versicherungspflicht bis zu zwei Monate rückwirkend, danach monatlich.
Davon abgesehen: Ich kann mir keinen Grund vorstellen, in dem die Doppelversicherung nicht abwendbar ist. Welcher Grund ist es denn?
Frank Wilke
Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten.
Es ist so, dass ich einen Wahltarif (selbsbehalt) bei einer GKV abgeschlossen habe ohne mich über die geänderten Kündigungsbedingungen informiert zu haben.
Siehe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__53.html
Mit diesem Unwissen habe ich mir einige Zeit später ein Angebot einer bekannten PKV machen lassen und es angenommen. Jedoch weigert sich die GKV den Vertrag zu kündigen und hat recht lange gebraucht um mir das mitzuteilen.
Dem Makler der PKV habe ich darüber informiert und er wollte sich persönlich mit der GKV auseinander setzen. Jetzt kommt es mir so vor, als wolle der Makler der PKV Zeit schinden um zu verhindern, dass ich den Vertrag widerufen kann.