Student und verheiratet

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Lars
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Student und verheiratet

Beitragvon Lars » 04.06.2008, 13:43

Hallo,

meine Verlobte und ich sind beide 20 Jahre alt und werden in einem Monat heiraten. Bisher waren wir immer bei unseren Eltern (Vätern) mitversichert.

Da ich zum Wintersemester 08/09 anfange zu studieren (nach der Hochzeit) und mein Einkommen unter 400€ ist, müsste ich ja weiterhin bei meinen Eltern mitversichert bleiben können, auch wenn ich dann verheiratet bin oder?

Meine zweite Frage wäre, wie es bei meiner Verlobten (dann Frau) aussieht, da diese vor ihrem Studium ein freiwilliges soziales Jahr macht. Verdienen tut sie eigentlich nur ca. 250€ - allerdings werden auch Wohngeld usw. angerechnet, so dass sie auf insgesamt ca. 650€ im Monat kommt. Kann sie auch weiterhin bei ihren Eltern mitversichert bleiben oder nicht?


Zusammengefasst:
1. Ändert sich generell nach einer Hochzeit etwas?
2. Wie wird das bei einem FSJ geregelt, wo der eigentliche Verdienst nur etwa 250€ ist, man jedoch durch weitere Zuschüsse über die 400€ kommt?


Mit freundlichen Grüßen
Lars

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.06.2008, 20:40

Also, das freiwillige soziale Jahr begründet für die Holde Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.

Dieses ist noch einmal ausdrücklich in § 7 SGB V geregelt. Hier heisst es:

§ 7 SGB V Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung



(1) Wer eine geringfügige Beschäftigung nach §§ 8, 8a des Vierten Buches ausübt, ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei;
dies gilt nicht für eine Beschäftigung

1. im Rahmen betrieblicher Berufsbildung,

2. nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz.

....


Okay, aufgrund der Tatsache, dass die Holde dann 250,00 Euro Taschengeld erhält, ist sie sozialversicherungspflichtig. Die Geringfügigkeitsgrenze von 400,00 Euro gilt beim freiwilligen sozialen Jahr nicht. Zudem muss man auch die Sachbezüge bewerten (freie Wohnug und Verpflegung). Diese stellen auch Werte für Sozialversicherung dar. Sie kann sich somit nicht mehr über die Eltern familienversichern, da sie selber versicherungspflichtig ist.

Nur wenn sie gar nichts bekommt, dann verbleibt sie in der Familienversicherung über die Eltern. Aber ist ja hier nicht so.

Du kannst Dir aussuchen, wo Du dann familienversichert werden möchtest. Bzw. entscheiden hier die Mitglieder (d. h. deine Eltern oder deine Ehefrau) wo Du reingepackt wirst. Die Familienversicherung hat also nix mit der Tatsache zu tun, dass Du in den glücklichen Hafen der Ehe einläufst.
Zuletzt geändert von Rossi am 04.06.2008, 22:01, insgesamt 1-mal geändert.

Lars
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Beitragvon Lars » 04.06.2008, 20:53

Vielen vielen Dank für die ausführliche und sehr kompetente Antwort :D


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