Hallo Zusammen,
wer kennt das Reglement ?
Das Kind wird mit der Geburt privat versichert. Am Einkommensgefüge der Eltern ändert sich nichts. (Vater privat/ Mutter gesetzlich)
Frage: Ist es ohne weiteres möglich, das Kind von der privaten KV in die freiwillig gesetzliche KV zu überschreiben, oder gibt es irgendwelche Restriktionen.
Wer hat einen Rat.
Danke + Gruss
Daniel
Wechsel des Kindes von PKV zu GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Guten Abend,
interessante Fragen von dij, die aber irgendwie auch nicht weiterführen.
Wenn ein Kind ab Geburt privat krankenversichert ist und sich keinerlei Voraussetzungen ändern, besteht kein Anspruch auf eine freiwillige Versicherung in der GKV!
Ein Wechsel wird nur dann vollzogen, wenn eine Pflichtversicherung in der GKV entsteht.
Frank Wilke
P.S.: Ja, es gibt andere Situationen, wo die Möglichkeit einer GKV besteht, aber eben nicht wenn sich nichts ändert.
interessante Fragen von dij, die aber irgendwie auch nicht weiterführen.
Wenn ein Kind ab Geburt privat krankenversichert ist und sich keinerlei Voraussetzungen ändern, besteht kein Anspruch auf eine freiwillige Versicherung in der GKV!
Ein Wechsel wird nur dann vollzogen, wenn eine Pflichtversicherung in der GKV entsteht.
Frank Wilke
P.S.: Ja, es gibt andere Situationen, wo die Möglichkeit einer GKV besteht, aber eben nicht wenn sich nichts ändert.
Stimmt - fwilke!
Für eine freiwillige KV braucht man in erster Linie eine Vorversicherungszeit. Die kann man notfalls auch über ein Elternteil ableiten. Dieses wäre in diesem Fall die Mutter.
Aber!!!! Man muss den Beitritt für eine freiwillige KV innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung anzeigen. Dieses dürfte hier schwerlich möglich sein, da das Kind noch nie familienversichert war und somit nie aus der Familienversicherung ausgeschieden ist.
Ansonsten könnte sich das Kind nach der Geburt innerhalb von 3 Monaten freiwillig versichern, wenn die Mutter die Vorversicherungszeit erfüllt hat. Aber diese Frist ist vermutlich auch schon verstrichen.
D. h. man muss jetzt nach Wegen suchen, um den Ausschlusstatbestand im Sinne von § 10 Abs. 3 SGB V zu überwinden. Wenn man einen Tatbestand findet, der nicht zum Ausschluss führt, dann kommt das Kind in die kostenlose Familienversicherung.
Hierzu muss Daniel18 die von dij aufgeworfenen Fragen beantworten. Dann könnte es evtl. einen Trick geben!!!
Für eine freiwillige KV braucht man in erster Linie eine Vorversicherungszeit. Die kann man notfalls auch über ein Elternteil ableiten. Dieses wäre in diesem Fall die Mutter.
Aber!!!! Man muss den Beitritt für eine freiwillige KV innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung anzeigen. Dieses dürfte hier schwerlich möglich sein, da das Kind noch nie familienversichert war und somit nie aus der Familienversicherung ausgeschieden ist.
Ansonsten könnte sich das Kind nach der Geburt innerhalb von 3 Monaten freiwillig versichern, wenn die Mutter die Vorversicherungszeit erfüllt hat. Aber diese Frist ist vermutlich auch schon verstrichen.
D. h. man muss jetzt nach Wegen suchen, um den Ausschlusstatbestand im Sinne von § 10 Abs. 3 SGB V zu überwinden. Wenn man einen Tatbestand findet, der nicht zum Ausschluss führt, dann kommt das Kind in die kostenlose Familienversicherung.
Hierzu muss Daniel18 die von dij aufgeworfenen Fragen beantworten. Dann könnte es evtl. einen Trick geben!!!
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- Postrank7
- Beiträge: 142
- Registriert: 13.03.2008, 20:58
abseits der Fragestellung :
Welchen Nutzen hat denn hier ein Wechsel von der pkv in die GKV...?
finanziell kann es ja nicht sein....die freiwillige Versicherung eines Kindes in der GKVist mit knapp 130 Euro anzusetzen...dafür bekomme ich aber einen first-class pkv Schutz für das Kleine
und Leistungen...? wäre das erste Mal dass ich höre die PKV wäre da schlechter..
Gruß Jarvis
Welchen Nutzen hat denn hier ein Wechsel von der pkv in die GKV...?
finanziell kann es ja nicht sein....die freiwillige Versicherung eines Kindes in der GKVist mit knapp 130 Euro anzusetzen...dafür bekomme ich aber einen first-class pkv Schutz für das Kleine
und Leistungen...? wäre das erste Mal dass ich höre die PKV wäre da schlechter..
Gruß Jarvis
antwort zur frage von JarvisCocker:
stimmt was du sagst.
es gibt allerdings einen großen nachteil bei der privatversicherung eines kindes: wenn, das kind krank ist und die mutter oder vater zu hause bleiben müssen, dann zahlt die gesetzliche versicherung 10 Tage/Jahr bis zum 12 Lebensjahr den verdienstausfall der mutter oder vater. bei der privaten gibt es das nicht, dann muss mutter/vater urlaub, gleitzeit oder unbezahlten urlaub nehmen. bis zum 12 Lebensjahr des kindes sind dies immerhin 120 Tage oder sprich: ein halbes arbeitsjahr.
gruss
stimmt was du sagst.
es gibt allerdings einen großen nachteil bei der privatversicherung eines kindes: wenn, das kind krank ist und die mutter oder vater zu hause bleiben müssen, dann zahlt die gesetzliche versicherung 10 Tage/Jahr bis zum 12 Lebensjahr den verdienstausfall der mutter oder vater. bei der privaten gibt es das nicht, dann muss mutter/vater urlaub, gleitzeit oder unbezahlten urlaub nehmen. bis zum 12 Lebensjahr des kindes sind dies immerhin 120 Tage oder sprich: ein halbes arbeitsjahr.
gruss
Rossi hat geschrieben:Jooh, in dieser Konstellation hat das Kind keine Chance in die Familienversicherung der Mutter zu kommen.
Ja. Durch eine Scheidung ließe sich das ändern.

Rossi hat geschrieben:Ebenfalls keine Chance in die freiwillige KV bei einer gesetzlichen KV.
Wahrscheinlich ja, wobei das Alter des Kindes noch nicht erwähnt wurde. Sollte es noch keine drei Monate alt sein, ist die Frist noch nicht verstrichen.
Ansonsten kommt das Kind erst in die GKV, wenn sich an der Versicherungslage der Eltern etwas ändert oder es selbst etwas unternimmt (eine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder ein Studium aufnimmt zum Beispiel).
Guten Morgen!
Oha - da hast Du wohl noch nicht den richtigen Leuten zugehört. Es gibt sehr sehr viele PKV-Tarife, die in bestimmten empfindlichen Bereichen schlechter sind!!
Das geht bei Tarifen los, die nur bei Generika eine volle Erstattung vorsehen, bei Verschreibung von Originalpräparaten ist eine Eigenbeteiligung fällig (größer als in der GKV!). Sehr viele Tarife haben einen mehr als kümmerlichen Hilfsmittelkatalog, von Logopädie und Ergotherapie wollen wir erst gar nicht sprechen. Psychotherapie ist ebenfalls in vielen Tarifen ausgeklammert. Ganz übel: keine Erstattung von ambulanten Transporten! GEht's noch?
Auch gern gesehen: Tarif, die nur bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ erstatten. Super! Natürlich ist das mehr als in der GKV, aber wenn der Arzt Höchstsatz abrechnet, stehe ich mit einem Drittel der Rechnung selber mit dem Portmonee da.
Der Berater, der behauptet, die PKV ist stets besser als die GKV, erzählt die Unwahrheit und hat irgendwann ein ernsthaftes Problem mit seiner Berufshaftpflicht!
Schöne Grüße und Augen auf!
Frank Wilke
JarvisCocker hat geschrieben:und Leistungen...? wäre das erste Mal dass ich höre die PKV wäre da schlechter..
Oha - da hast Du wohl noch nicht den richtigen Leuten zugehört. Es gibt sehr sehr viele PKV-Tarife, die in bestimmten empfindlichen Bereichen schlechter sind!!
Das geht bei Tarifen los, die nur bei Generika eine volle Erstattung vorsehen, bei Verschreibung von Originalpräparaten ist eine Eigenbeteiligung fällig (größer als in der GKV!). Sehr viele Tarife haben einen mehr als kümmerlichen Hilfsmittelkatalog, von Logopädie und Ergotherapie wollen wir erst gar nicht sprechen. Psychotherapie ist ebenfalls in vielen Tarifen ausgeklammert. Ganz übel: keine Erstattung von ambulanten Transporten! GEht's noch?
Auch gern gesehen: Tarif, die nur bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ erstatten. Super! Natürlich ist das mehr als in der GKV, aber wenn der Arzt Höchstsatz abrechnet, stehe ich mit einem Drittel der Rechnung selber mit dem Portmonee da.
Der Berater, der behauptet, die PKV ist stets besser als die GKV, erzählt die Unwahrheit und hat irgendwann ein ernsthaftes Problem mit seiner Berufshaftpflicht!
Schöne Grüße und Augen auf!
Frank Wilke
fwilke hat geschrieben:Guten Morgen!JarvisCocker hat geschrieben:und Leistungen...? wäre das erste Mal dass ich höre die PKV wäre da schlechter..
Oha - da hast Du wohl noch nicht den richtigen Leuten zugehört. Es gibt sehr sehr viele PKV-Tarife, die in bestimmten empfindlichen Bereichen schlechter sind!!
Das geht bei Tarifen los, die nur bei Generika eine volle Erstattung vorsehen, bei Verschreibung von Originalpräparaten ist eine Eigenbeteiligung fällig (größer als in der GKV!). Sehr viele Tarife haben einen mehr als kümmerlichen Hilfsmittelkatalog, von Logopädie und Ergotherapie wollen wir erst gar nicht sprechen. Psychotherapie ist ebenfalls in vielen Tarifen ausgeklammert. Ganz übel: keine Erstattung von ambulanten Transporten! GEht's noch?
Auch gern gesehen: Tarif, die nur bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ erstatten. Super! Natürlich ist das mehr als in der GKV, aber wenn der Arzt Höchstsatz abrechnet, stehe ich mit einem Drittel der Rechnung selber mit dem Portmonee da.
Der Berater, der behauptet, die PKV ist stets besser als die GKV, erzählt die Unwahrheit und hat irgendwann ein ernsthaftes Problem mit seiner Berufshaftpflicht!
Schöne Grüße und Augen auf!
Frank Wilke
Deine Anmerkungen sind sicherlich nicht ganz unangebracht. Grundsätzlich denke ich ist das Thema Krankenversicherung hochsensibel und wie aber beinahe der gesamte Versicherungsbereich abhängig von einer guten und umfassenden Beratung. Nur wer wirklich gut beraten und informiert wird kann auch eine für sich gute Entscheidung für oder gegen die PKV treffen.
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