Probleme mit Vorerkrankungen
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Probleme mit Vorerkrankungen
Hallo,
ich war jahrelang bei der DEBEKA versichert leider konnte ich 2001 die Beiträge nicht mehr zahlen und verlor meinen Versicherungsschutz. In der zwischenzeit wurde ich 2003 durch einen beruflichen Zwischenfall psychisch krank. Mein Arbeitgeber hat die kompletten Behandlungskosten über Beihilfe übernommen. Nach etlichen ehrlichen Angaben bei den Gesundheitsfragen bei anderen Versicherungsgesellschaften und immer wiederkehrenden Absagen wegen Risiko habe ich dann zu dem gegriffen was mir damals als einzigste Lösung blieb, ich habe die psychische Vorerkrankung weggelassen und bin nun seit Feb 2006 privat bei der ******versichert. Hätte damals die möglichkeit wie heute bestanden dann hätte ich den Mist erst garnicht gemacht.
Es kam wie es kommen muß bei mir wurde im Dez 2007 eine neue psychische Diagnose die nichts mit der von damals zu tun hatte diagnostiziert.
Nun muß ich in wöchentliche psychische Behandlung kein Klinikaufenthalt.
Wird die Erkrankung als Neuerkrankung von der PKV angenommen wenn der Arzt bei der Nachfrage der PKV es so bestätigt? Und wenn nicht wie bin ich dann versichert.? Wie kann ich mich versichern wenn ich ****** den Vertag annuliert.
ich war jahrelang bei der DEBEKA versichert leider konnte ich 2001 die Beiträge nicht mehr zahlen und verlor meinen Versicherungsschutz. In der zwischenzeit wurde ich 2003 durch einen beruflichen Zwischenfall psychisch krank. Mein Arbeitgeber hat die kompletten Behandlungskosten über Beihilfe übernommen. Nach etlichen ehrlichen Angaben bei den Gesundheitsfragen bei anderen Versicherungsgesellschaften und immer wiederkehrenden Absagen wegen Risiko habe ich dann zu dem gegriffen was mir damals als einzigste Lösung blieb, ich habe die psychische Vorerkrankung weggelassen und bin nun seit Feb 2006 privat bei der ******versichert. Hätte damals die möglichkeit wie heute bestanden dann hätte ich den Mist erst garnicht gemacht.
Es kam wie es kommen muß bei mir wurde im Dez 2007 eine neue psychische Diagnose die nichts mit der von damals zu tun hatte diagnostiziert.
Nun muß ich in wöchentliche psychische Behandlung kein Klinikaufenthalt.
Wird die Erkrankung als Neuerkrankung von der PKV angenommen wenn der Arzt bei der Nachfrage der PKV es so bestätigt? Und wenn nicht wie bin ich dann versichert.? Wie kann ich mich versichern wenn ich ****** den Vertag annuliert.
Zuletzt geändert von feuerdrachin am 19.06.2008, 13:30, insgesamt 3-mal geändert.
Hallo,
das Problem ist nicht die erneute Erkrankung sondern die nicht angegebene. Der Versicherer wird bei allen bekannten Ärzten und Vorversicheren recherchieren, ob Vorerkrankungen verschwiegen wurden. Kommt er dahinter wird er vom Vertrag zurücktreten. Dann kannst du nur noch über den modifizierten Standardtarif versichert bleiben. Den wird der Versicherer nicht von sich aus anbieten, kannst du aber verlangen.
Gruß
Frank
das Problem ist nicht die erneute Erkrankung sondern die nicht angegebene. Der Versicherer wird bei allen bekannten Ärzten und Vorversicheren recherchieren, ob Vorerkrankungen verschwiegen wurden. Kommt er dahinter wird er vom Vertrag zurücktreten. Dann kannst du nur noch über den modifizierten Standardtarif versichert bleiben. Den wird der Versicherer nicht von sich aus anbieten, kannst du aber verlangen.
Gruß
Frank
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Frank hat geschrieben:Hallo,
das Problem ist nicht die erneute Erkrankung sondern die nicht angegebene. Der Versicherer wird bei allen bekannten Ärzten und Vorversicheren recherchieren, ob Vorerkrankungen verschwiegen wurden.
Ich hatte bei dem Abschluß des Vertrages keinen Arzt angegeben und es liegen dem letzten Versicherer keine Unterlagen über Psychische Probleme vor.
Kommt er dahinter wird er vom Vertrag zurücktreten. Dann kannst du nur noch über den modifizierten Standardtarif versichert bleiben.
Ich habe gelesen das ich in dem Standarttarif 8 monate keine Psychotherapie machen darf Wartezeit und das laufende Behandlungen nicht bezahlt werden. Wird die psychatrischen Behandlung wegen der die Gesellschaft vom Vertag zurückgetreten ist generell im standatisierten Vertrag nicht mehr bezahlt oder nur die offene Rechnung die sich im alten Vertrag ergeben hat.
Den wird der Versicherer nicht von sich aus anbieten, kannst du aber verlangen.
Ich hoffe das es nicht dazu kommt mensch war ich blöde
Gruß Brigitte
Gruß
Frank
Zuletzt geändert von feuerdrachin am 18.06.2008, 20:25, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt keine Wartezeit, wenn du dich übergangslos im beihilfekonformen Standardtarif weiterversicherst.
Psychotherapie bis zu 25 Sitzungen im Jahr ist auch versichert.
Du kannst auch nochmal hier reingucken
http://www.forum-krankenversicherung.de ... .php?t=614
Ganz unten kannst du dir eine Infobroschüre runterladen.
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dij hat geschrieben:feuerdrachin hat geschrieben:Ich hatte bei dem Abschluß des Vertrages keinen Arzt angegeben und es liegen dem letzten Versicherer keine Unterlagen über Psychische Probleme vor.
Die Anfragen bei den anderen Versicherern, waren das anonyme Voranfragen oder namentliche Anträge/Probeanträge?
Es waren namentlich Anträge/Probeanträge
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Frank hat geschrieben:Es gibt keine Wartezeit, wenn du dich übergangslos im beihilfekonformen Standardtarif weiterversicherst.
Psychotherapie bis zu 25 Sitzungen im Jahr ist auch versichert.
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Was ich nicht verstehe ist dieser Absatz der auf der Seite des Verbandes der Privaten Krankenkasse steht
Wartezeiten, laufende Behandlungen
Hinsichtlich der Wartezeiten sowie solcher Behandlungen, die zu Versicherungsbeginn bereits laufen, hat der Gesetzgeber auf Regelungen verzichtet. Damit ist es prinzipiell zulässig, im modifizierten Standardtarif so zu verfahren, wie in der PKV üblich: Wartezeiten zu vereinbaren und den Versicherungsschutz für laufende Behandlungen auszuklammern.
feuerdrachin hat geschrieben:Es waren namentlich Anträge/Probeanträge
Das bedeutet, daß die Informationen bei den betreffenden Versicherern vorliegen. Ich würde mit der Möglichkeit rechnen, daß sie den Weg zur ****** finden.
Zur Anrechnung der Vorversicherungszeit: Sollte der ****** die Vorerkrankung bekannt werden und sie sich daraufhin für die Anfechtung des Vertrags entscheiden, ist der Vertrag von Anfang an nichtig, d.h. es gibt keine Vorversicherungszeit, die anzurechnen wäre. Bei einem Rücktritt vom Vertrag sähe das hingegen etwas anders aus, da der Vertrag dann rechtlich bestanden hat, obwohl die wirtschaftlichen Folgen ansonsten ähnlich sind. Die Wahl zwischen Anfechtung und Rücktritt liegt beim Versicherer.
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dij hat geschrieben:feuerdrachin hat geschrieben:Es waren namentlich Anträge/Probeanträge
Das bedeutet, daß die Informationen bei den betreffenden Versicherern vorliegen. Ich würde mit der Möglichkeit rechnen, daß sie den Weg zur ***** finden.
Zur Anrechnung der Vorversicherungszeit: Sollte der ******die Vorerkrankung bekannt werden und sie sich daraufhin für die Anfechtung des Vertrags entscheiden, ist der Vertrag von Anfang an nichtig, d.h. es gibt keine Vorversicherungszeit, die anzurechnen wäre. Bei einem Rücktritt vom Vertrag sähe das hingegen etwas anders aus, da der Vertrag dann rechtlich bestanden hat, obwohl die wirtschaftlichen Folgen ansonsten ähnlich sind. Die Wahl zwischen Anfechtung und Rücktritt liegt beim Versicherer.
Ich habe gelesen das wenn die ****** vom Vertrag zurücktritt ich die Leistungen die nichts mit meiner psychischen Erkrankung zu tun haben nicht zurückzahlen muß sprich Zahnbehandlung ist das korrekt
Zuletzt geändert von feuerdrachin am 19.06.2008, 13:31, insgesamt 2-mal geändert.
Nja, bei Arglist nicht (§ 21 Abs. 2 S. 2 VVG). Ist natürlich tatsächlich wieder die Frage, ob der Versicherer die Arglist ins Feld führen möchte - obwohl ich hier die Beweislage aus Sicht des Versicherers ziemlich gut finde (wenn es bei soundsovielen Probeanträgen bei anderen Versicherern angegeben wurde, dort zur Ablehnung führte und dann plötzlich vergessen wurde ...).
Sollte es übrigens wider Erwarten doch nicht auffliegen: Im Jahr 2016 wäre dann rechtlich Gras über die Sache gewachsen (Bestehen der heutigen Rechtslage vorausgesetzt).
Sollte es übrigens wider Erwarten doch nicht auffliegen: Im Jahr 2016 wäre dann rechtlich Gras über die Sache gewachsen (Bestehen der heutigen Rechtslage vorausgesetzt).
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Wenn wegen Obliegenheitsverletzung §28 zurückgetreten wird, leistet der Versicherer bis dem VN die Rücktrittserklärung zugestellt wurde für Behandlungen, die nicht mit dem Rücktritt zu tun haben.
Kommt halt immer darauf an, welche Geschütze aufgefahren werden. Ich habe auch gerade einen aktuellen Fall. Da wurde etliches nicht angegeben. Könnte man auch Vorsatz daraus stricken, muß man aber nicht. Gerade wenn der Kunde eh über den Standardtarif im Hause bleibt.
Kommt halt immer darauf an, welche Geschütze aufgefahren werden. Ich habe auch gerade einen aktuellen Fall. Da wurde etliches nicht angegeben. Könnte man auch Vorsatz daraus stricken, muß man aber nicht. Gerade wenn der Kunde eh über den Standardtarif im Hause bleibt.
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