Hallo
ich bin selbstständig und privatversichert.Lebensgefährtin und Tochter sind freiwillig gesetzlich versichert.
wir wollen die nächste Zeit heiraten. muß ich dann die Frau und Tocher mit privat versichern oder kann Sie weiterhin freiwillig gestzlich versichert bleiben? Sie hat kein eigenes Einkommen
bin selbständig und privatversichert Lebensgefährtin ....
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Re: bin selbständig und privatversichert Lebensgefährtin ..
escortler hat geschrieben:Hallo
ich bin selbstständig und privatversichert.Lebensgefährtin und Tochter sind freiwillig gesetzlich versichert.
wir wollen die nächste Zeit heiraten. muß ich dann die Frau und Tocher mit privat versichern oder kann Sie weiterhin freiwillig gestzlich versichert bleiben? Sie hat kein eigenes Einkommen
Die Lebensgefährtin, künftig Ehefrau kann in der freiwilligen Versicherung bleiben. Ob die Tochter (unterstellt: gemeinsame Tochter, sonst wäre es anders) in der kostenlosen Familienversicherung bleiben kann oder selbst auch eine kostenpflichtige freiwillige oder eine private Versicherung braucht, hängt von deinem Einkommen ab: Wenn dein "Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt", ist Schluß mit der Familienversicherung.
Übersetzt heisst der Begriff
derzeit monatlich 4.012,50 Euro.
Wenn das Einkommen (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben) drunter liegt, dann passiert nichts und das (gemeinsame Kind) verbleibt in der Familienversicherung.
Ach ja, es kann natürlich sein, dass der Beitrag für die freiwillige KV für die Holde dann steigt.
Jenes ist nämlich von der Satzung der jeweiligen KV abhängig. In der Regel kann man davon ausgehen, dass 50 % Deines Einkommens der Ehefrau (abzüglich evtl. Freibeträge für Kinder) zugrechnet wird. Und wenn dieser Betrag oberhalb von 828,33 Euro liegt, dann muss man mehr für die freiwillige Kv löhnen.
Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt"
derzeit monatlich 4.012,50 Euro.
Wenn das Einkommen (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben) drunter liegt, dann passiert nichts und das (gemeinsame Kind) verbleibt in der Familienversicherung.
Ach ja, es kann natürlich sein, dass der Beitrag für die freiwillige KV für die Holde dann steigt.
Jenes ist nämlich von der Satzung der jeweiligen KV abhängig. In der Regel kann man davon ausgehen, dass 50 % Deines Einkommens der Ehefrau (abzüglich evtl. Freibeträge für Kinder) zugrechnet wird. Und wenn dieser Betrag oberhalb von 828,33 Euro liegt, dann muss man mehr für die freiwillige Kv löhnen.
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