Weder private noch gesetzliche Krankenkasse nimmt mich

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a_b
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Weder private noch gesetzliche Krankenkasse nimmt mich

Beitragvon a_b » 19.06.2008, 16:49

Hallo,

ich habe seit meinem 19. Lebensjahr in England gewohnt und war dort über den NHS versichert. Bin vor 2 Jahren zurück nach Deutschland gekommen, habe einen Job angenommen und war für 4 Wochen gesetzlich versichert, bin dann für 6 Monate zurück nach England und dann wieder nach Deutschland gekommen und habe mich selbständig gemacht. Ich hab nun versucht mich wieder zu versichern. Die PKV darf mich nicht versichern und hat mich zu meiner letzten GKV geschickt. Die nehmen mich aber auch nicht, da ich nur 4 Wochen bei denen versichert war. Angeblich muss man ununterbrochen in den letzten 12 Monaten dort versichert gewesen sein. Was soll ich jetzt tun bzw. an wen könnte ich mich wenden der mir weiter hilft? Bin dankbar für jeden Tipp.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.06.2008, 21:03

Na das ist mal wieder lustig.

Klar - eine freiwillige KV scheidet aufgrund der erforderlichen Vorversicherungszeit (12 Monate unmittelbar bzw. 24 Monate in den letzten 5 Jahren) definitiv aus.

Aber Du bist seit dem 01.04.2007 versicherungspflichtig gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da Du zuletzt gesetzlich (4 Wochen) versichert gewesen bist.

Ein kleines Problem könnte es vielleicht noch mit dem 6 monatigen Aufenthalt in England geben. Wie wurde dort die Krankenversicherung sichergestellt. Denn schliesslich gehört England zur EU. Wenn Du dort sogar gesetzlich versichert gewesen bist - ich weiss jetzt nicht was die NHS ist - dann dürfte es überhaupt keine Probleme geben.

Zuständig für diese Pflichtversicherung ist die damalige KV (4 Wochen).

Aber poste doch erst einmal, was NHS bedeutet!

dij
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Beitragvon dij » 19.06.2008, 21:11

NHS = National Health Service, das (steuerfinanzierte) staatliche Gesundheitssystem in den Landesteilen Großbritanniens.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.06.2008, 21:24

Na, dann iss doch alles klaro.

Mir liegt in diesem Zusammenhang ein Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der KV´en vor.

Wenn der Kunde aus einem EU-Land einreist und dort in dem gesetzlichen System zuletzt versichert war, dann gilt diese Versicherung als letzte gesetzliche Versicherung.

Somit ist es - meines Erachtens mehr als eindeutig - a-b war zuletzt im einem EU-Land gesetzlich versichert und gehört zum Personenkreis im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.

Keine Chance für die gesetzliche KV diese abzulehnen. Allerdings besteht die Versicherungspflicht natürlich rückwirkend ab dem 01.04.2007 bzw. ab dem Zuzug aus England.


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