Als selbstst. PKV - GKV wechseln, Ehefrau als AN in GKV

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schulli68
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Als selbstst. PKV - GKV wechseln, Ehefrau als AN in GKV

Beitragvon schulli68 » 22.06.2008, 01:28

Hallo Forumbesucher,

ich bin seit 9 J. selbstständig und in der PKV versichert. Meine Ehefrau geht als AN in der GKV versichert. Nunmehr will ich aufgrund ABZOCKE der PKV in die gesetzl. KV meiner Frau wechseln.
Das Gewerbe werde ich abmelden ( Hausmann??? ), meine Frau wir ein Gewerbe neben ihrer gesetzl. Teilzeitbeschäftigung als Zusatz anmelden.
Ist der Wechsel in die Familienversicherung möglich??? Oder gibt es Alternativen???
Vielleicht habt Ihr Vorschläge und Berichte zum Thema.

ALSO, beste Grüße

Schulli68

Rossi
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Beitragvon Rossi » 22.06.2008, 16:08

Okay, wenn Du nicht mehr hauptberuflich selbständig bist und kein regelmässiges Gesamteinkommen von oberhalb 355,00 Euro bzw. 400,00 Euro hast, kannst Du in die kostenlose Familienversicherung der Ehegattin. Dürfte kein Problem darstellen. In dieser Konstellation hast Du gem. § 205 VVG ein aussergewöhnliches (ohne Kündigungsfristen) Kündigungsrecht. Du kannst max. bis zu 3 Monaten rückwirkend kündigen, nach Eintritt in die Familienversicherung.

Aaaber bei der Mitgliedschaft der Ehefrau muss man aufpassen. Sie meldet dann ja wohl das Gewerbe auf ihren Namen an, richtig?

Wenn die Tätigkeit (Gewerbe) von der KV als hauptberufliche Selbständigkeit eingestuft wird, dann ist nämlich die Beschäftigung als AN sozialversicherungsfrei. D. h., die Holde fliegt aus der Pflichtversicherung raus; kann sich dann aber (Vorversicherungszeiten erfüllt) freiwillig versichern. Das Kriterium der hauptberuflichen Selbständigkeit wird von den KV in der Regel wie nachfolgend eingestuft.

1. die Tätigkeit hat eine wirtschaftliche Bedeutung

2. Sie umfasst mindesten 18 Stunden wöchentlich

3. Man hat einen Arbeitnehmer beschäftigt, der mehr als 400,00 Euro verdient


Sind alle 3 erfüllt, dann ist man hautpberuflich selbständig.

Das Kriterium der hauptberuflichen Selbständigkeit gilt allerdings als widerlegt, wenn man in einer SV-Beschäftigung min. 1800,00 Euro verdient.


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