Hallo,
trotz vielem Lesen hier im Forum finde ich leider keine Antort für meinen "Fall".
Nach dem Bezug von ALG 1 bis 30.Juni 07 liess ich meine gesetzliche Krankenversicherung als Freiwillige weiterlaufen. Von 01. bis 14.12.07 hatte ich ein Arbeitsverhältnis und wurde von meinem damaligen Chef angemeldet. Nach meiner Kündigung wollte ich das Risiko eingehen, erstmal unversichert zu sein (so meine Annahme), und im April fragte ich bei meiner alten Krankenkasse wegen einer Wiederversicherung ab 01.05.08 an. Bis dahin hatte ich nichts mehr von der Kasse gehört, war auch nicht beim Arzt oder bezog sonstwie Leistungen. Jetzt kam der Nachzahlungsbescheid von über 700 Euronen und dem Hinweis, ich sei versicherungspflichtig.Bezahlt habe ich das jetzt erstmal, doch habe ich jetzt gelesen, dass wer keine Leistungen in Form von ALG 2 oder sonstige bezieht (ich lebe vom Ersparten), die Versicherungspflicht gar nicht greift.
Kann mir da jemand helfen?
LG Simmi
Versicherungspflichtig?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Versicherungspflichtig?
Simmi hat geschrieben:Hallo,
trotz vielem Lesen hier im Forum finde ich leider keine Antort für meinen "Fall".
Nach dem Bezug von ALG 1 bis 30.Juni 07 liess ich meine gesetzliche Krankenversicherung als Freiwillige weiterlaufen. Von 01. bis 14.12.07 hatte ich ein Arbeitsverhältnis und wurde von meinem damaligen Chef angemeldet. Nach meiner Kündigung wollte ich das Risiko eingehen, erstmal unversichert zu sein (so meine Annahme), und im April fragte ich bei meiner alten Krankenkasse wegen einer Wiederversicherung ab 01.05.08 an. Bis dahin hatte ich nichts mehr von der Kasse gehört, war auch nicht beim Arzt oder bezog sonstwie Leistungen. Jetzt kam der Nachzahlungsbescheid von über 700 Euronen und dem Hinweis, ich sei versicherungspflichtig.Bezahlt habe ich das jetzt erstmal, doch habe ich jetzt gelesen, dass wer keine Leistungen in Form von ALG 2 oder sonstige bezieht (ich lebe vom Ersparten), die Versicherungspflicht gar nicht greift.
Kann mir da jemand helfen?
LG Simmi
Da hst du falsch gelesen.
Du bist Pflichtversichert, außer andere Versicherungstatbestände greifen (Familienversicherung).
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