Hallo,
ich bin für paar Monate Abwesend und nicht mehr in Deutschland, möchte wissen, wie es mit einer GKV-Beitragsenkung oder Beurlaubung während der Abwesenheit funktioniert.
Wer von Euch hat sowas gemacht und kann mir paar Tips geben?
Danke Euch
Viele Grüsse
thxbest
Beitragsenkung wegen Abwesenheit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Öhm, die Bestimmungen des § 240 Abs. 4 a SGB V sind noch kürzlich geändert worden.
Wenn der Auslandsaufenthalt nicht berufsbedingt erfolgt, dann sieht es nicht gut mit einer Ermässigung aus.
Aber es gibt nach § 240 Abs. 4 a SGB V durchaus die Möglichkeit eine Beitragsenkung zu bekommen, wenn der Auslandsaufenthalt länger als 3 Monate dauert.
Am besten mal Kontakt mit der KV aufnehmen und fragen.
Wenn der Auslandsaufenthalt nicht berufsbedingt erfolgt, dann sieht es nicht gut mit einer Ermässigung aus.
Aber es gibt nach § 240 Abs. 4 a SGB V durchaus die Möglichkeit eine Beitragsenkung zu bekommen, wenn der Auslandsaufenthalt länger als 3 Monate dauert.
Am besten mal Kontakt mit der KV aufnehmen und fragen.
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