PKV -> GKV (mal wieder)

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habli
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PKV -> GKV (mal wieder)

Beitragvon habli » 31.07.2008, 13:46

Hallo,

ich habe eine Frage zum Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Ich arbeite im Moment als Freiberufler und bin in der PKV. Wenn ich jetzt Angestellter werde (ggf. Teilzeit) und meine freiberufliche Tätigkeit weiterhin ausführe, kann ich dann unabhängig von dem Verdienst als Freiberufler wieder in die GKV ?

Kann ich sogar selbst eine Firma gründen und mich dann anstellen und mir einen Gehalt zahlen und parallel als Freiberufler arbeiten ? Oder kann ggf. meine Frau die Firma gründen und mich anstellen ?

Danke & Gruß
habli

P.S:. Mich interessiert die Konstellation und ich habe nicht vor tatsächlich zu wechseln, da ich im Moment sehr zufrieden bin. Das ganze wäre ev. in ein paar Jahren interessant, aber wird die Gesetzeslage mit Sicherheit anders sein.

Marion-63

Beitragvon Marion-63 » 31.07.2008, 18:16

Wieso interessiert Dich dann solch eine Wechselmöglichkeit, wenn Du erst in ein paar Jahren eventuell wechsel willst und jetzt schon weißt, dass sich bis dahin mit Sicherheit die Gesetzeslage ändern wird? Dann nützten Dir die jetzigen Möglichkeiten garnichts. Irgendwie wiedersprüchlich Deine Anfrage; oder verstehe ich etwas nicht?

E.Kacmaz
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Re: PKV -> GKV (mal wieder)

Beitragvon E.Kacmaz » 31.07.2008, 18:58

habli hat geschrieben:Hallo,

ich habe eine Frage zum Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Ich arbeite im Moment als Freiberufler und bin in der PKV. Wenn ich jetzt Angestellter werde (ggf. Teilzeit) und meine freiberufliche Tätigkeit weiterhin ausführe, kann ich dann unabhängig von dem Verdienst als Freiberufler wieder in die GKV ?

Nein, nicht unabhängig vom Gehalt!


Kann ich sogar selbst eine Firma gründen und mich dann anstellen und mir einen Gehalt zahlen und parallel als Freiberufler arbeiten ?

Ja klar. Zum Beispeil eine GmbH, kommst dann aber nicht in die GKV, die Firam gründen kannst Du aber.

Oder kann ggf. meine Frau die Firma gründen und mich anstellen ?

Ja klar, da kann es auch eine Einzelunternhemung sein. Eine soziaversicherungsrechtliche Statusfeststellung wäre dann sinnvoll.

Danke & Gruß
habli

P.S:. Mich interessiert die Konstellation und ich habe nicht vor tatsächlich zu wechseln, da ich im Moment sehr zufrieden bin. Das ganze wäre ev. in ein paar Jahren interessant, aber wird die Gesetzeslage mit Sicherheit anders sein.


Ansonsten beantwortet vielleicht dieses hier Deine Frage:

§ 5 Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,

ergänzend:

(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.

Noch Fragen?

habli
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Beitragvon habli » 31.07.2008, 22:19

@E.Kacmaz

Vielen Dank für die Erläuterungen.

Folgendes interessiert mich noch, wie definiert man "hauptberuflich selbständig erwerbstätig". Richtet sich das nach dem Verdienst oder der Arbeitszeit, oder liegt das im Ermessungsspielraum des Sachbearbeiters der KV.

Bsp. ich habe eine Angestelltenvertrag über 30 Wochenstunden und Arbeite neben zu Freiberuflich. In den paar Stunden als Freiberufler verdiene ich aber deutlich mehr wie als Angestellter, bin ich dann hauptberuflich selbständig erwerbstätig ?



@Marion-63

Ja, du verstehst einiges nicht. Ich interessiere mich wirklich für die aktuelle Gesetzeslage (ich interessiere mich auch für Recht). Wenn ich ernsthaft wechseln würde, dann würde ich dies mit meinen Steuerberater und Versicherungsmakler erörtern.

Gruß
habli

E.Kacmaz
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Beitragvon E.Kacmaz » 01.08.2008, 09:30

Es wird in der Regel der Verdienst zugrunde gelegt.

Dennoch kann man ja mit dem Sachbearbeiter reden.
Es stellt sich immer die Frage, was möchten Sie?
Zurück in die GKV?
Wenn ja, warum?

Viele Grüße

habli
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Beitragvon habli » 01.08.2008, 11:48

@E.Kacmaz

Nochmals Danke für die Infos.

Hintergrund ist tatsächlich ob es möglich wäre in die GKV zurück zu gehen. Wir haben 2 Kinder adoptiert und meine Frau ist in Elternzeit. Im Moment bin ich und die 2 Mädchen privat versichert. Wir spielen nun mit dem Gedanken ein weiteres Kind zu adoptieren und meine Frau würde dann vermutlich nicht mehr arbeiten. Wenn sie nicht arbeitet, müsste sie sich ja freiwillig versichern und mein Einkommen würde berücksichtigt ( = Höchstbetrag). D.h. eine Adoption wäre nur möglich wenn sie die Kosten für die Krankenversicherung in Grenzen hielten.

Aber wie gesagt das wäre frühestens in 3 Jahren relevant und ich gehe davon aus, dass die Gesetzeslage dann eine ganz andere ist. Es interessiert mich wirklich und deshalb nochmals Danke für die Informationen.


@Marion-63

Ich weiß ich bin ein Sozialschmarotzer und die 3 Kinder sind bzw. wären üble Parasiten ...

Gruß
habli

E.Kacmaz
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Beitragvon E.Kacmaz » 01.08.2008, 16:08

habli hat geschrieben:@E.Kacmaz

Nochmals Danke für die Infos.

Hintergrund ist tatsächlich ob es möglich wäre in die GKV zurück zu gehen. Wir haben 2 Kinder adoptiert und meine Frau ist in Elternzeit. Im Moment bin ich und die 2 Mädchen privat versichert. Wir spielen nun mit dem Gedanken ein weiteres Kind zu adoptieren und meine Frau würde dann vermutlich nicht mehr arbeiten. Wenn sie nicht arbeitet, müsste sie sich ja freiwillig versichern und mein Einkommen würde berücksichtigt ( = Höchstbetrag). D.h. eine Adoption wäre nur möglich wenn sie die Kosten für die Krankenversicherung in Grenzen hielten.

Aber wie gesagt das wäre frühestens in 3 Jahren relevant und ich gehe davon aus, dass die Gesetzeslage dann eine ganz andere ist. Es interessiert mich wirklich und deshalb nochmals Danke für die Informationen.


@Marion-63

Ich weiß ich bin ein Sozialschmarotzer und die 3 Kinder sind bzw. wären üble Parasiten ...

Gruß
habli


Hallo Habli,

Sie haben doch mindestens 86000€ Einkommen, die Ernährung einer 5 köpfigen Familie sollte mit dem Einkommen eigentlich möglich sein, trotz PKV.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.08.2008, 16:58

Nun denn, wenn man hauptberuflich selbständig ist, dann löst ein an sich sv-pflichtiger Teilzeitjob keine Versicherungspflicht aus. Klaro, ergibt sich aus § 5 Abs. 5 SGB V.

Aber wann ist man hauptberuflich selbständig. Die KVén prüfen in der Regel nachfolgende Dinge; wenn einer dieser Voraussetzungen erfüllt ist, dann ist man hauptberuflich selbständig:

- hauptberufliche Tätigkeit wird mindestens 18 Stunden wöchentlich ausgeübt.

- man hat min. 1 Mitarbeiter eingestellt, der oberhalb von 400,00 Euro verdient

- die Tätigkeit ist von wirtschaflticher Bedeutung

Sofern jedoch das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung als Arbeitnehmer mindestens die Hälfte der Bezugsgrösse erreicht (derzeit 2.485,00 / 2 = 1.242,50 Euro) dann ist nicht von einer hauptberuflichen Selbständigkeit auszugehen.


Jenes ist zumindest mein Kenntnisstand.

habli
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Beitragvon habli » 01.08.2008, 21:24

Also wenn ich das


@E.Kacmaz

Also auf die 84.000 Euro komm ich nicht bzw. nur in einem guten Jahr und dann fallen ja noch Steuern an. Aber man muss als Selbstständiger berücksichtigen, daß man selbst für die Rente aufkommen und auch Rücklagen für schlechte Zeiten bilden muss (ich hatte schon mal für ein halbes Jahr kein Projekt). Und für die Kinder bin ich mind. die nächsten 20 Jahre verantwortlich - deshalb die Überlegungen die Fixkosten möglichst gering zu halten um Rücklagen bilden zu können.

Rossi
D.h. die von meiner Frau gegründet Firma müsste mir einen Gehalt von ca. 2000 Euro bezahlen und ich mache einen Vertrag über 30 Wochenstunden. Meine Freiberufliche Tätigkeit führe ich weiter aus ohne Angaben von Stunden. Das wäre ja einfach.

Und nochmal zur Beruhigung aller, ich habe nicht vor zu wechseln !

Gruß
habli

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.08.2008, 22:02

Langsam an, nicht so schnell oder voreilig.

Die Kvén kennen mittlerweile sehrwohl die innovativen Ideen von Personen, die meinen mal so eben wieder in die gesetzliche Kv zu kommen.

Man kann es auch fingieren und jenes hat hier den Anschein. Na ja, die Kvén haben auch einen Aussendienst.


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