Hallo,
ich bin seit 4 Jahren selbständig und privat Krankenversichert.
Nun will mich ein Auftraggeber fest anstellen. Ich behalte trotzdem meine Selbständigkeit bei. Muß ich in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Aus meiner selbständigen Tätigkeit werde ich mehr Einkommen erzielen als aus dem angestellten Verhältnis, dann kann ich doch in der privaten KK bleiben, oder?
An wenn kann man sich wenden, um eine verbindliche Aussage zu bekommen. Die Kassen geben keine genaue Auskunft.
Selbständig und Angestellt
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hi quaddeli,
einfach an deen Vertreter der Jetzigen Versicherung.
Oder aber die Satzung der zukünftigen Kasse lesen.
Manche Kassen machen den Status Freiwillig oder pflichtig an der Stundenzahl fest, andere am Einkommen. In den meisten Fällen zählen Selbstständige mit einem Sozialversicherungspflichtigen Angestellten immer als Selbstständige
unabhangig vom Einkommen oder Stundenzahl.
Gruß
einfach an deen Vertreter der Jetzigen Versicherung.
Oder aber die Satzung der zukünftigen Kasse lesen.
Manche Kassen machen den Status Freiwillig oder pflichtig an der Stundenzahl fest, andere am Einkommen. In den meisten Fällen zählen Selbstständige mit einem Sozialversicherungspflichtigen Angestellten immer als Selbstständige

Gruß
Naja ich glaube kaum, dass die Satzung der Krankenkasse etwas aussagt. Es handelt sich hierbei um die Frage, ob Du hauptberuflich selbständig bist, oder doch angestellt. Das hängt von mehreren Faktoren ab. U.a. auch von Deinen künftigen Einnahmen, wie viel Zeit Du in die Selbständigkeit investierst und wie viel Stunden Du in Deiner Anstellung beschäftigst. Wenn Du mehr als einen nicht geringfügigen, oder aber zwei geringfügig Beschäftigte angestellt hast, dann bist Du selbständig. Tut mir leide liebes DKV Center, aber diese Aussage war leider komplett verkehrt, denn mit der Satzung hat das ganze nichts zu tun. Das sind alles Urteile vom BSG
Wieviele Wochenstunden ...
quaddeli hat geschrieben:... Allein der Tatbestand, dass ich mehr mit meiner Selbständigkeit verdiene reicht nicht aus, um privat versichert zu bleiben?
... hast du denn für deinen Festanstellungsjob vereinbart? Gibt es regelmäßige Überstunden/Mehrarbeitszeiten?
Gruß von
Gerhard
Die Problematik ist mehr als umstritten.
Es gibt mehrere Anhaltspunkte für die hauptberufliche Selbständigkeit. Allein der Verdienst aus dieser Tätigkeit sagt meines Erachtens nix aus.
Hauptberuflich selbständig ist man:
- wenn diese Tätigkeit eine wirtschaftliche Bedeutung hat
- wenn man sich mehr als 18 Stunden wöchentlich dieser Tätigkeit widmet
- wenn man mindestens 1 Mitarbeiter beschäftigt hat, der mehr als 400,00 Euro verdient.
Sofern man aus der anderen Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der Bezugsgrösse verdient (derzeit 2.485,00 Euro geteilt durch 2) dann gilt die hautpberufliche Selbständigkeit als wiederlegt.
Öhm, hast Du mal die Gegenrechnung angestellt?
Ich persönlich komme zu dem Ergebnis, dass es besser ist, nicht hauptberuflich selbständig zu sein.
Hierdurch hat man - meines Erachtens - einen Vorteil. Durch die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist man in allen 3 Teilen der Sozialversicherung abgesichert. Man geniesst den vollen Schutz. Sonst ist es umgekehrt und man muss sich überall absichern.
Und wenn man dann nicht hauptberuflich selbständig ist unterliegt man der SV-Pflicht. Beiträge für diese Klamotte muss man nur aus der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt zahlen und definitiv nicht zusätzlich aus dem Einnahmen aus der nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit. Ist meistens billiger. Aber Du kannst vermutlich selber rechnen.
Es gibt mehrere Anhaltspunkte für die hauptberufliche Selbständigkeit. Allein der Verdienst aus dieser Tätigkeit sagt meines Erachtens nix aus.
Hauptberuflich selbständig ist man:
- wenn diese Tätigkeit eine wirtschaftliche Bedeutung hat
- wenn man sich mehr als 18 Stunden wöchentlich dieser Tätigkeit widmet
- wenn man mindestens 1 Mitarbeiter beschäftigt hat, der mehr als 400,00 Euro verdient.
Sofern man aus der anderen Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der Bezugsgrösse verdient (derzeit 2.485,00 Euro geteilt durch 2) dann gilt die hautpberufliche Selbständigkeit als wiederlegt.
Öhm, hast Du mal die Gegenrechnung angestellt?
Ich persönlich komme zu dem Ergebnis, dass es besser ist, nicht hauptberuflich selbständig zu sein.
Hierdurch hat man - meines Erachtens - einen Vorteil. Durch die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist man in allen 3 Teilen der Sozialversicherung abgesichert. Man geniesst den vollen Schutz. Sonst ist es umgekehrt und man muss sich überall absichern.
Und wenn man dann nicht hauptberuflich selbständig ist unterliegt man der SV-Pflicht. Beiträge für diese Klamotte muss man nur aus der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt zahlen und definitiv nicht zusätzlich aus dem Einnahmen aus der nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit. Ist meistens billiger. Aber Du kannst vermutlich selber rechnen.
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