Hallo liebe Forumsteilnehmer,
jemand, den ich bei Antragsangelegenheiten unterstütze braucht einen "Fußsack" für seinen Rollstuhl, damit er auch im Winter damit rausfahren kann (der Fußsack ist eigentlich sehr riesig, eher schon ein halber Schlafsack, der bis zum Unterbauch gezogen wird.) Er hat sich von dem örtlichen Sanitätshaus einen Standardfußsack zur Probe geben lassen und diesen (leider) zunächst für gut befunden, ohne ihn auszuprobieren. Nun teilt er mit, dass er mit diesem Fußsack nicht zurecht komme. Der Grund ist, dass eines seiner Beine amputiert ist. Der Fußsack ist ihm somit viel zu groß. Der Betroffene meint, dass somit der Sack ständig auf dem Boden schleife (am Rollstuhl ist nur ein Fußtritt) und auch sonst sich überall verhake.
Das Sanitätshaus hat den Fußsack erstmal wieder zurückgenommen, obwohl die Krankenkasse diesen schon bezahlt hat (ca. 100,- EUR). Der Betroffene meint nun, er brauche eine Sonderanfertigung, da es keine kleineren, insbesondere schmaleren, Fußsäcke zu geben scheint. Mit dem Standard Fußsack könne er nicht alleine ausfahren. Natürlich ist eine Sonderanfertigung wesentlich teurer. Das Sanitätshaus wäre zwar bereit, den bisherigen Fußsack wieder anzunehmen, allerdings will die Krankenkasse die fälligen Mehrkosten (134,- EUR) nicht tragen. Die sagen, dass sie, unabhängig von jeglichen Sonderfällen maximal pauschal 125,- EUR zahlen. Es sei üblich, dass bei Sonderanfertigungen der Versicherte die Mehrkosten trage. In diesem FAll ist das wirklich nicht denkbar, da der Betroffene im Altenheim lebt und nur ca 94,- EUR monatlich "Taschengeld" hat. Macht es Sinn, dennoch einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen und notfalls den Anspruch gerichtlich durchzusetzen? (mal abgesehen davon, dass bis zu einer Entscheidung der Winter wahrscheinlich vorbei sein wird...)
Die Möglichkeit, bei einem anderen Sanitätshaus anzufragen nach kleineren Fußsäcken kommt wohl nicht in Betracht, da die Frist für die Rückgabe des Artikels längst abgelaufen ist und das Sanitätshaus glücklicherweise überhaupt bereit ist, den Artikel - gegen einen anderen - Umzutauschen.
Vielen Dank für jegliche Kommentare!!
Udo
Anspruch auf Kostenübernahme auf Sonderanfertigung Fußsack?!
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Also, Sinn würde für mich ein Antrag nur dann machen, wenn die Krankenkasse wirklich verpflichtet wäre, eine Sonderanfertigung komplett zu zahlen. Die haben mir ja am Telefon gesagt, dass sie pauschal maximal 125,- EUR zahlen würden. Wenn das tatsächlich stimmt, würde ein Antrag ja keine Aussicht auf Erfolg haben. Darf die Krankenkasse sich auf pauschale Grenzwerte festlegen?
...hmm, also ich denke, eine pauschale Leistungsbegrenzung wird dem Einzelfall nicht gerecht. Eine Notwendigkeitsbescheinigung des Hausarztes habe ich angefordert und nun den Antrag bei der KV gestellt. Ich bin mir zwar sicher, dass die Krankenkasse sich quer stellen wird, aber genauso sicher bin ich auch, dass man mit Nachdruck den Antrag durchsetzen kann...
(führ Selbstgespräch...)
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