Selbstständig - GKV-Wechsel, Nachzahlung nach Kündigung?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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dodo
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Selbstständig - GKV-Wechsel, Nachzahlung nach Kündigung?

Beitragvon dodo » 03.09.2008, 23:25

Hallo,

ich bin selbständig und bin seit 2005 freiwillig in der GKV versichert. Ich habe vor einigen Monaten die KK gewechselt (immernoch GKV).

Meine Frage ist folgende:

Kann die alte GKV nach der Kündigung (alles bestätigt und Wechsel schon seit 4 Monaten vollzogen) Beitragsnachzahlungen fordern? Denn bei Selbständigen muß man ja den Steuerbescheid einschicken, woraufhin rückwirkend geprüft wird, ob man mehr oder weniger verdient hat als die tatsächlich angesetzten Beiträge. Ich habe mehr verdient, aber müßte doch den Steuerbescheid für letztes Jahr der neuen KK zeigen, nachdem ich ja aktuell bei ihr versichert bin.

Wie verhält sich das mit der Anpassung der Beitragssätze für das vergangene Jahr? Kommt noch eine Anfrage von der alten KK (da die letztjährigen Beiträge ja an diese gezahlt wurden)? Oder geht das jetzt nur über die neue? Dann würde aber ja ein Loch entstehen, in dem nicht geprüft wird, ob die Beiträge korrekt bezahlt wurden.

Wie lange nach Kündigung und KK-Wechsel darf die alte KK Beitrags-Rückzahlungen geltend machen?

Ich hoffe, das war jetzt alles einigermaßen verständlich :)

Merlin
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Beitragvon Merlin » 04.09.2008, 19:20

Hallo dodo.
Die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung als Selbständiger ergeben sich aus Deinen Einnahmen zum Lebensunterhalt. Hierzu gehör der Gewinn aus Deiner Tätigkeit sowie Zinsen, Mieteinahmen, Arbeitsentgelt etc. Als Nachweis dient der Einkommenssteuerbescheid, der aber noch nicht vorliegen kann.

Oftmals liegt der Existenzgründung eine gründliche Finanzplanung zu Grunde, aber am Anfang liegen die Einkünfte meist im negativen Bereich und man lebt von Ersparnissen. Der Krankenkasse wird dann im Regelfall mitgeteilt, dass nur geringe Einkünfte vorliegen. Die Krankenkasse erlässt dann im Normalfall einen vorläufigen Beitragsbescheid (§ 32 SGB X) aus der sog. Mindeststufe für Selbständige. Dies geht so lange, bis der erste Einkommenssteuerbescheid als Nachweis der Einkünfte vorgelegt wird.

Nach Erhalt des ersten Einkommenssteuerbeschdes ab Beginn der Selbständigkeit liegt dann der für die Beitragsfestsetzung maßgebende Nachweis vor. Die Krankenkasse erwartet nun von Dir, dass du diesen umgehend vorlegst. Anschließend kann es ab Beginn der Selbständigkeit zu Korrekturen in beide Richtungen kommen. (Später gibt es sowas nicht mehr, dann werden Beitragssenkungen nur noch für die Zukunft berücksichtigt.) Wenn nun Deine Krankenkasse auf den ersten amtl. Nachweis von Dir wartet und die letzten Bescheide unter Vorbehalt erlassen hat, dann ist eine Nachforderung rechtens, auch wenn die Mitgliedschaft längst gekündigt wurde.

Evtl. liegt in Deinem Fall der alten Krankenkasse ein Einkommensteuerbeschied für 2005 und evtl. auch schon für 2006 längst vor. Dann erlässt die KK ihre Bescheide ohne Vorbehalt, verlangt aber unaufgefordert die Vorlage des Einkommenssteuerbescheides. Wenn Dir nun der Einkommenssteuerbescheid vor Wirksamwerden der Kündigung vorlag, dann hätte dieser Deiner Krankenkasse vorgelegt werden müssen. Demnach hat Deine Krankenkasse das Recht Beiträge von Dir nachzufordern.

Wenn ich Deine zweite Frage richtig verstanden habe, meinst du, ob Deine Krankenkasse rückwirkend ihre Beitragssätze erhöht und Du dann wieder zur Kasse gebeten werden kannst. Dem ist nicht so, die Krankenkassen erhöhen nicht rückwirkend.

Zur letzten Frage kommt es darauf an, ob Du wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast und Dich immer rechtzeitig gemeldet hast. Wenn dem so ist, dann sehe ich keinen Grund einer späteren Nachveranlagung, andernfalls kann die Krankenkasse bei Vorsatz viele Jahre rückwirkend Beiträge nachfordern.

Sollte Dein Fall anders sein, dann ergänz Deine Frage bitte.

Michaela
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Beitragvon Michaela » 06.09.2008, 16:47

Hallo,

das hört sich für mich recht spannend an. Ich bin seit 25 Jahren selbständig und freiwillig versichert. Zum Höchstbeitrag. Man erklärte mir, auch bei niedrigen Einkünften ginge das nicht anders.

Kann ich das rückfordern?

mfg Michaela

GS
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Beitragvon GS » 06.09.2008, 18:26

Michaela hat geschrieben:Hallo,

Ich bin seit 25 Jahren selbständig und freiwillig versichert. Zum Höchstbeitrag. Man erklärte mir, auch bei niedrigen Einkünften ginge das nicht anders.

Kann ich das rückfordern?

mfg Michaela


Ja, natürlich. :D

Gruß von
Gerhard

Michaela
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Beitragvon Michaela » 06.09.2008, 18:30

Für 25 Jahre ja wohl nicht. Wann verjährt denn das?

mfg Michaela

GS
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Beitragvon GS » 06.09.2008, 18:44

Michaela hat geschrieben:Für 25 Jahre ja wohl nicht. Wann verjährt denn das?

mfg Michaela


Wenn du Glück hast, stuft die Kasse dich ab dem letzten Einkommensteuerbescheid, der einen geringeren als den Höchstbeitrag "ermöglicht", entsprechend zurück.

Aber willst du überhaupt dort versichert bleiben? 25 Jahre umsonst Höchstbeitrag zahlen, das ist ja fast schlimmer als 18 Jahre umsonst Alimente ....

Im Ernst, such dir eine andere Kasse, besprich das mit denen, handele einen möglichst weit zurückliegenden Rückzahlungszeitraum mit der Noch-Kasse aus ... und nach Erhalt des Betrages kündigste eben.

Gruß von
Gerhard


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