Keine Vorversicherung, Keine Chance auf Versicherung

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iltis42
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Keine Vorversicherung, Keine Chance auf Versicherung

Beitragvon iltis42 » 04.09.2008, 23:28

Hi Folks,
ich möchte meine aus dem Ausland zugezogene Frau krankenversichern,
bekomme sie aber weder bei der PKV noch bei der GV unter.
Grund: Sie verlangen alle eine Vorversicherung, die sie in den letzen 2 Jahren nicht gehabt hat. Sie war zwar davor in Taiwan versichert (da sie dort gearbeitet hat), aber danach eben nicht mehr.
Leider braucht sie zur Verlängerung Ihres Visums einen Krankenversicherungsschutz, vergleichbar einer GV, aber nirgens kommt sie unter.
Originalton AOK: Das geht ja nicht da die Kasse ja Leistungsverpflichtet ist,
daher nur mit Vorversicherung.
Es ist der Hit, teilweise verlangen die Privaten bereits die Vorlage einer 24 monatige Aufenthaltsgenehmigung, aber gerade dafür würde sie bereits die
KV benötigen. Es ist verflickt, Bananenrepublik Deutschland am Kongo.
Kein KV für eine 32 jahre alte gesunde Frau.
Wir wissen nicht mehr weiter. In 4 Wochen läuft das Visum ab, dann muss sie ausreisen. Es ist zum verrücktwerden.
Würde Ihr denn der Basistarif 2009 helfen, oder geht das nicht
für Ausländer?
Für jeden Tip dankbar.....

Frank
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Beitragvon Frank » 05.09.2008, 10:37

Hallo,

die gute Ehefrau hat doch durch die Heirat automatisch einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 V AufenthG.

Wenn der Ehemann gesetzlich versichert ist, ist die Ehefrau beitragsfrei familienversichert.

Eine private Versicherung ist auch möglich. Da aber keine deutsche Vorversicherung besteht, ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Dieser Untersuchungsbericht geht bei der von mir vermmitelten Gesellschaft zu Lasten des Versicherers. Also, ist gar kein Problem.

Gruß
Frank

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.09.2008, 12:14

Ups, dat hatten wir doch schon.

Damals lag es wohl daran, dass die Ausländerbehörde nicht so richtig mitgespielt hat, obwohl es rechtlich ziemlich eindeutig war.

Wenn also die Ehe anerkannt ist, bekommt sie eine min. 12 monatige Aufenthaltserlaubnis. Diese wiederum löst eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen KV gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V aus.

Guckst Du hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1259

Da hat es nachher auch geklappt.


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