Hallo zusammen,
hab da mal ne frage auf`m Herzen!
Und zwar arbeite ich im Ausland (wohne in D) & bin daher privat versichert. Meine Tochter war bis zum Alter von 3 Jahren bei meiner Frau familienversichert. Natürlich wurde in diesen drei Jahren regelmässig mein Einkommen hinterfragt & war demnach nachweispflichtig! Die Krankenkasse (BKK) hat drei Jahre in Folge, an Hand der Nachweise, die Mitgliedschaft in der Familienversicherung bestätigt!
2006 (Tochter 3) hat nun die BKK meine Tochter aus der Familienversicherung rausgeworfen, weil ich 20,-€ über der Bemessungsgrenze lag und meine Frau weniger als ich verdiente! Seit dem ist unsere Tochter also auch privat versichert!
Zwischenzeitlich hat ja die Bkk mit der mhplus "fusioniert" -Hintergründe sind wohl bekannt! Jetzt will die mhplus die ersten 3 Jahre noch einmal prüfen - auf Anspruch Familienversicherung! Wir sind uns im Klaren, dass es anspruchstechnisch eine recht knappe Geschichte war (Wechselkurs, da ich Gehalt in Fremdwährung beziehe). Aber die BKK hat damals den Anspruch an Hand der eingereichten Nachweise immer neu bestätigt! - Eben bis zur Kündigung ab 2006! Darf jetzt die mhplus diese Ansprüche noch einmal prüfen, obwohl wir damals regelmässig der Nachweispflicht nachgekommen sind? Darf sie ggf. rückwirkend kündigen - Leistungen in Rechnung stellen? Besteht nicht Vertrauensschutz gegenüber den Versicherten/ Mitversicherten?
Für Antworten wäre ich überaus dankbar!!!
Gruss Reiner
BKK wird zur mhplus ==> Prüfung Ansprüche Familienversich
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Jooh, die Klamotte haben wir jetzt schon zum drölften male.
Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf Familienversicherung kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen, genauso endet der Anspruch dieser Anspruch wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Somit kann die KV auch grundsätzlich rückwirkend den Anspruch auf Familienversicherung aberkennen.
AAAAbbbeeer dann gibt es Einschränkungen. Wenn die KV die Familienversicherung per Bescheid (Verwaltungsakt) festgestellt hat, dann geht eine rückwirkende Aufhebung nur eingeschränkt.
Jetzt kommt es drauf an, was die KV damals - nachdem die Einkommensverhältnisse eingereicht wurden - euch geschrieben hat. Wenn dieses Schriftstück den Charakter eines Verwaltungsaktes hat, dann habt ihr gute Karten, dass eine rückwirkende Aufhebung nicht möglich ist.
Also, stelle den Text am besten hier mal ein.
Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf Familienversicherung kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen, genauso endet der Anspruch dieser Anspruch wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Somit kann die KV auch grundsätzlich rückwirkend den Anspruch auf Familienversicherung aberkennen.
AAAAbbbeeer dann gibt es Einschränkungen. Wenn die KV die Familienversicherung per Bescheid (Verwaltungsakt) festgestellt hat, dann geht eine rückwirkende Aufhebung nur eingeschränkt.
Jetzt kommt es drauf an, was die KV damals - nachdem die Einkommensverhältnisse eingereicht wurden - euch geschrieben hat. Wenn dieses Schriftstück den Charakter eines Verwaltungsaktes hat, dann habt ihr gute Karten, dass eine rückwirkende Aufhebung nicht möglich ist.
Also, stelle den Text am besten hier mal ein.
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