Hallo,
wir haben die gesetzliche Krankenkasse gewechselt. Das war vor etwa 6 Monaten.
Jetzt hat die Krankenkasse 1,3 % draufgeschlagen. Informiert wurden wir darüber nicht. Ich habe es auf meiner Gehaltsabrechnung gesehen.
Ist das rechtens?
Wenn ja, kann ich den zuvielbezahlten Beitrag zurückfordern?
Wenn nein, ist das ein besonderer Kündigungsgrund? Kann ich die Kasse wechseln?
Danke für Eure/Ihre Hilfe
Gruß
Iza
dreiste Krankenkasse...
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo iza,
Auch ohne persönliche Information darf eine KK ihre Beitragserhöhung durchsetzen. Offenbar wurde dein Arbeitgeber direkt angeschrieben und informiert. Eine Erhöhung kann im schlimmsten Fall per öffentlichen Aushang in den Räumen der KK erfolgen.
Vermutlich baut deine KK darauf, dass es dir nicht auffällt oder du in jedem Fall kündigst, Information hin oder her. Vielleicht pokert sie auch im Hinblick auf 2009, denn dann verlangt dann ohnehin jede KK gleich viel. Dies ist für die ein praktisches Argument im Kündigungshaltegespräch.
Die fehlende Information ist kein Kündigungsgrund, nur die Erhöhung als solche.
Hierfür gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das du binnen 2 Monaten ab der Erhöhung nutzen kannst.
Gruß
Merlin
Auch ohne persönliche Information darf eine KK ihre Beitragserhöhung durchsetzen. Offenbar wurde dein Arbeitgeber direkt angeschrieben und informiert. Eine Erhöhung kann im schlimmsten Fall per öffentlichen Aushang in den Räumen der KK erfolgen.
Vermutlich baut deine KK darauf, dass es dir nicht auffällt oder du in jedem Fall kündigst, Information hin oder her. Vielleicht pokert sie auch im Hinblick auf 2009, denn dann verlangt dann ohnehin jede KK gleich viel. Dies ist für die ein praktisches Argument im Kündigungshaltegespräch.
Die fehlende Information ist kein Kündigungsgrund, nur die Erhöhung als solche.
Hierfür gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das du binnen 2 Monaten ab der Erhöhung nutzen kannst.
Gruß
Merlin
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