Hallo,
ich bin nun seit einem Jahr selbstständig und habe den Gründungszuschuß des Arbeitsamts in Anspruch genommen.
Ich bin aber als Selbstständiger (auch seit einem Jahr) arbeitslosenversichert.
Mit der Selbstständigkeit habe ich mich privat krankenversichert.
Nun will ich von der PKV wieder in die GKV wechseln, um eine stationäre Alkohol-Therapie machen zu können.
Ist dies irgendwie über den Weg der kurzfristigen Arbeitslosigkeit möglich ?
Arbeitslosengeld würde ich wohl erst nach 1 1/2 Jahren selbstständiger Arbeistlosenversicherung bekommen.
Wäre vielleicht auch kurzfristiges ALG II ein Weg ?
Und wenn ich jetzt noch das halbe Jahr warte, wie würde es da wohl in 2009 aussschauen ?
Zusätzlich käme wohl noch eine Therapie wegen Depressionen in Frage.
Hier war ich aber schon vorher in Behandlung.
Ich habe nun das Problem, dass ich der Vermittlerin meinen Antrag blanko unterschrieben habe und diese die Depressionen einfach nicht mit angegeben hat.
Ich habe die Vermittlerin bei einer Depressions-Therapie kennengelernt (ich war zu dem Zeitpunkt noch in der GKV) und habe sie mehrmals mündlich und telefonisch gebeten, dies auf jeden Fall anzugeben.
Habe ich da irgendwelche Chancen, das mit einem Anwalt durchzufechten oder was könnte ich da wohl am Besten machen ?
Ich stecke da wohl in einem ziemlichen Schlamassel ...
über eine Antwort würde ich mich sehr freuen !
Als Selbstständiger von der PKV in die GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Also, wenn Du übers ALG II wieder in den Heimathafen der gesetzlichen KV landen möchtest, dann geht dieses nur noch bis zum 31.12.2008.
Danach ist Feierabend.
Ab dem 01.01.2009 unterliegst Du - wenn Du unmittelbar vorm ALG II Antrag privat versichert gewesen bist - nicht mehr der der Versicherungspflicht in der GKV.
Also, wenn dann jetzt sofort nen Antrag auf ALG II stellen, sonst geht es ab dem 01.01.2009 nicht mehr!!!
Danach ist Feierabend.
Ab dem 01.01.2009 unterliegst Du - wenn Du unmittelbar vorm ALG II Antrag privat versichert gewesen bist - nicht mehr der der Versicherungspflicht in der GKV.
Also, wenn dann jetzt sofort nen Antrag auf ALG II stellen, sonst geht es ab dem 01.01.2009 nicht mehr!!!
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