famlilienversichert und selbstständig

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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elisa
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famlilienversichert und selbstständig

Beitragvon elisa » 08.11.2008, 18:07

Hallo,
war bisher immer familienversichert, obwohl ich schon seit fast 3 Jahren mehr verdiene als man darf... Gehe jetzt aus der Familienversicherung raus und möchte mich informieren ob ich vielleicht in die studentische KV reikomme... Weiß jemand wie ich vermeiden kann, dass ich für die 3 Jahre nachzahlen muss? Bzw. kann es überhaupt sein, dass die im Nachhinein noch Steuerbescheide nachfordern?

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 08.11.2008, 19:01

Hallo Elisa,
das ist ein öffentliches Forum, wir können dir sagen was man machen muss um unsere Gesetz speziell
im Gesundheitswesen einzuhalten :-)
Eine Familienversicherung ist geregelt im SGB v § 10. Veränderungen der Einkommenssituation sind
der Krankenkasse mitzuteilen. In dem vorliegenden Fall ist die Familienversicherung erloschen. Sollten in dem Zeitraum Leistungen seitens der Kasse geflossen sein entsteht hierfür ein Rückzahlungsanspruch.

Da seit 1.4.07 eine Verpflichtung zur Krankenversicherung existiert, ist das schlimmste
was passieren kann das seit diesem Datum Beiträge nacherhoben werden. zumindestens keine 3 Jahre :-) und ja Steuerbescheide dienen der Beitragsfestsetzung und müssen eingereicht werden
Die Info ob möglicherweise die Studentische Versicherung greift würde ich bei meiner Kasse klären. Selbst wenn ich jetzt eine Private Versicherung wähle ist nicht auszuschließen das jemand hinter den Sachverhalt kommt. Die Möglichkeit ist zwar geringer aber eben nicht auszuschließen.
Gruß


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