Hallo,
ich habe folgendes Problem: Meine GKV hat mir geschrieben, dass sie den Versicherungsnachweis für einen bestimmten Zeitraum braucht.
Dazu folgende Chronik:
Bis zum Zivildienst war ich privat familienversichert. Während des Zivildienstes war ich über irgendeine Versicherung des Bundes versichert. Nach dem Zivildienst habe ich 1,5 Monate gearbeitet und habe mich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Nach den 1,5 Monaten hatte ich einen Minijob (400€) für einen Zeitraum von 2,5 Monaten. In diesen 2,5 Monaten war ich in irgendeiner Art und Weise bei der Bundesknappschaft gemeldet. Danach war ich Student (mit Minijob) und immernoch oder wieder versichert in der GKV.
Jetzt schreibt die GKV, dass sie für die 2,5 Monate einen Versicherungsnachweis braucht. Auf telefonische Anfrage hat man mir versucht zu erklären, dass ich mich in meiner alten Privatversicherung nachversichern muss, weil ich irgendwelche Vorraussetzungen für diesen Zeitraum nicht erfülle. Kann mir das jemand erklären oder bestätigen, dass das so richtig ist? Warum war ich in den 2,5 Monaten nicht bei der GKV versichert?
Vielen Danke im Voraus.
Privat nachversichern
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Es handelt sich um den Zeitraum vom 16.07.2008 bis zum 30.09.2008.
Aber eigentlich war ich ja schon vor diesem Zeitraum in der gesetzlichen KV versichert. Ich verstehe nicht, wie die GKV auf die Idee kommt, dass ich eine private KV für die 2,5 Monate brauche. Wenn ich das am Telefon richtig verstanden habe, dann meinte der Typ (von der GKV), dass ich nicht lange genug (1,5 Monate) gesetzlich versichert gewesen war. Aber das leuchtet mir irgendwie nicht so richtig ein.
Aber eigentlich war ich ja schon vor diesem Zeitraum in der gesetzlichen KV versichert. Ich verstehe nicht, wie die GKV auf die Idee kommt, dass ich eine private KV für die 2,5 Monate brauche. Wenn ich das am Telefon richtig verstanden habe, dann meinte der Typ (von der GKV), dass ich nicht lange genug (1,5 Monate) gesetzlich versichert gewesen war. Aber das leuchtet mir irgendwie nicht so richtig ein.
Scheint mir so, daß die Krankenkasse richtig liegen könnte. Dann griff für den fraglichen Zeitraum die allgemeine Versicherungspflicht, und sie wird Beiträge nachfordern (grob 130 Euro pro Monat).
Beide Eltern sind beihilfeberechtigte Beamte? Oder wie ist das mit „privat familienversichert“ zu verstehen?
Beide Eltern sind beihilfeberechtigte Beamte? Oder wie ist das mit „privat familienversichert“ zu verstehen?
Ich möchte mich hier erstmal für eure Hilfe bedanken!
Beide Eltern sind selbstständig und ich war bei meiner Frau Mama "mitversichert". Also für mich wurde schon ein eigener Beitrag gezahlt. In diesem Sinne also nicht familienversichert wie in einer gesetzlichen KV.
Das mit der Versicherungspflicht leuchtet mir ein. Nur warum dann nicht in der gesetzlichen KV, in der ich ja schon vor diesem Zeitraum versichert war? Warum sagt mir meine gesetzliche KV, dass ich auf meine alte private KV zurückgreifen soll?
Beide Eltern sind selbstständig und ich war bei meiner Frau Mama "mitversichert". Also für mich wurde schon ein eigener Beitrag gezahlt. In diesem Sinne also nicht familienversichert wie in einer gesetzlichen KV.
Das mit der Versicherungspflicht leuchtet mir ein. Nur warum dann nicht in der gesetzlichen KV, in der ich ja schon vor diesem Zeitraum versichert war? Warum sagt mir meine gesetzliche KV, dass ich auf meine alte private KV zurückgreifen soll?
Hängt mit der Systematik der Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zusammen.
Dieser Versicherungspflicht in den besagten 2 Monaten unterliegst Du nur dann, wenn Du keinen Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hast.
Hier liegt aber vermutlich ein Anspruch auf Absicherung vor, nämlich - so denkt offensichtlcih die GKV - die Wiederaufnahmepflicht der privaten KV.
Die private KV muss Dich nämlich wieder nehmen, wenn Du keine 12 Monate GKV versichert gewesen bist.
Aber die Fristen passen hier nicht. Die Wiederaufnahmeverpflichtung besteht nur innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der bisherigen privaten KV. Und die Frist dürfte heute vorbei sein. Ich denke mal, dort hakt es derzeit bei der Denkweise der KV.
Dieser Versicherungspflicht in den besagten 2 Monaten unterliegst Du nur dann, wenn Du keinen Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hast.
Hier liegt aber vermutlich ein Anspruch auf Absicherung vor, nämlich - so denkt offensichtlcih die GKV - die Wiederaufnahmepflicht der privaten KV.
Die private KV muss Dich nämlich wieder nehmen, wenn Du keine 12 Monate GKV versichert gewesen bist.
Aber die Fristen passen hier nicht. Die Wiederaufnahmeverpflichtung besteht nur innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der bisherigen privaten KV. Und die Frist dürfte heute vorbei sein. Ich denke mal, dort hakt es derzeit bei der Denkweise der KV.
Jooh, könnte natürlich sein, dass die private Kv nur ruhte. Solltest Du mit der privaten Kv klären.
Wenn in der Tat noch eine Aufnahmeverpflichtung besteht, dann ist die gesetzliche Kv aussen vor.
Dieses ist in § 9 Abs. 9 SGB V geregelt:
(9) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zustande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. ..... Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. ....... Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages.
Wenn in der Tat noch eine Aufnahmeverpflichtung besteht, dann ist die gesetzliche Kv aussen vor.
Dieses ist in § 9 Abs. 9 SGB V geregelt:
(9) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zustande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. ..... Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. ....... Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages.
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