Hausfrauentarif in der GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.11.2008, 22:03

Okay, Asche auf mein Haupt.

Ich versuche es mal im Klartext auszudrücken.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen wurde ganz neu gebildet. Dieser ist erst seit dem 01.07.2008 tätig.

Bislang regelte jede Krankenkasse für sich selber die Beitragsbemessung für die freiwillig Versicherten in deren Satzung. Also hat jeder sein eigenes Pöttken gebruzzelt.

Das soll ab dem 01.01.2009 anders sein. In ganz Deutschland soll es dann einheitlich geregelt werden. Damit wird es dann ab Januar 2009 keine Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen (Kvén) geben.

Und diese Aufgabe für die einheitliche Regelungen hat der Spitzenverband Bund übernommen.

Der Spitzenverband hat nunmehr Ende Oktober 2008 diese einheitlichen Regelungen veröffentlicht.

Sooh und geht es los. Bis diese Regelungen vor Ort bei den einzelnen Krankenkasse ankommt, könnnen Wochen oder gar Monate vergehen.

Man muss ja den Dienstweg einhalten. D. h. dieses Papier wird zunächst an die Bundesspitzenverbände der einzelnen Krankenkasse gesendet, danach an die Landesverbände und dann an die Geschäftstellen.

Soll ich noch mehr posten, wie lange es dauert, bis es ganz unten an der Front - und die arbeiten mit diesen Regelungen - ankommt?

Also im Klartext; ich gehe davon aus, dass Deine KV dieses Papier noch nicht kennt.

blackotty
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Beitragvon blackotty » 17.11.2008, 22:12

Danke Rossi,

wie interpretierst du die Aussage (oben) von meiner GKV?
Nach Deinen Aussagen schätze ich: Seriös?

Viele Grüße

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.11.2008, 22:20

Hm, ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was noch mit dem Spitzbubenverband geklärt werden muss!!!

Die Aussagen in diesen Regelungen sind - meines Erachtens - mehr als ausführlich.

Viele Kvén hatten bislang nicht im Ansatz solche ausführlichen Regelungen. Wenn Du natürlich eine Kv hast, die es bislang noch ausführlicher geregelt hatten, dann hast Du Pech! Weil genau dort, Fragen über Fragen kommen. Ganz einfach, man hat es ja bislang anders gemacht und kann es nicht verstehen, warum es auf einmal anders sein soll.

Ist zumindest meine bescheidene Auffassung.

GS
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Also Rossi ...

Beitragvon GS » 18.11.2008, 00:01

... hat die Wette aus dem alten Thread in diesem Thema nicht ins Spiel gebracht, das war vielmehr meine bescheidene Einlage.

Und ich hatte dich doch vorher in der Sache doch ausführlich informiert -mit Rossi's entscheidender Unterstützung, denn der hat (nicht nur) die Quellen geliefert. Was soll jetzt dieser Ausfall, blackotty?

Wollen wir was von dir oder ist es nicht eher umgekehrt?

Dass die Ansprechpartner bei deiner Krankenkasse nicht auf dem Laufenden sind, dafür kann Rossi nichts, und mich wundert es nicht.

Bei den Kassen ist zurzeit dicke Luft, vor allem bei denen, die ihren Mitgliedern im Januar einen hohen Beitragsanstieg verklickern müssen. Im Gegensatz zu dir merken die meisten nämlich erst im im Januar beim Studieren ihres Gehaltszettel, woerauf sie an Neujahr (nicht) angestoßen haben. Und selbst wenn es ginge, wechseln bringt nichts mehr, weil "dat kost nu überall gleich teuer".

Ok, Schwamm drüber. Hauptsache, du triffst für deine Familie die richtige Entscheidung.

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 18.11.2008, 14:00

Hi,
am 27.10.08 wurde das Thema abschließend behandelt, mir liegen 52 Seiten vor. Bei Interesse Mail an mich.
Gruß

Stabilos
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Re: Hausfrauentarif in der GKV

Beitragvon Stabilos » 13.01.2009, 18:41

GS hat geschrieben:Im Beispiel bist Du Arbeitnehmer mit 6000 € Gesamteinkommen brutto (3.675 beitragspflichtig), Deine Frau hat 0 € eigenes Einkommen.
Bleibt sie allein in der Kasse, wird ihr fiktives Einkommen ab 2009 so berechnet:
Die Hälfte von (0 + (6000 - 2 x 840)), macht 2.160 €, wird gekappt auf die Hälfte der BBG, also auf 1.837,50 €.

Der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung (14,9%+1,95%) ist dann 309,62 €.


Ich klinke mich hier mal ein, weil mich das gleiche Thema interessiert.

Ich habe die obige Regelung so verstanden, dass der GKV-Beitrag für freiwillig Versicherte ohne eigenes Einkommen ("z.B. Hausfrauen") ab 2009 einheitlich bei allen Kassen gedeckelt auf Beitragssatz x halbe BBG (1.837,50) gedeckelt ist, also auf ca. 310€.

Meine Fragen dazu:

1. Ist das noch aktuell? Das PDF des GKV-Spitzenverbands mit den 52 Seiten vom 27.10.2008 interpretiere ich zumindest so.

2. Für den Fall
Ehemann = angestellt und mit PKV,
Ehefrau = angestellt und GKV-versichert, dann Kind und Elternzeit ohne eigenes Einkommen:
Muss der Arbeitgeber des PKV-versicherten Mannes eigentlich den hälftigen Zuschuss zum GKV-Beitrag der Ehefrau zahlen?
Jedenfalls solange, wie die Höchstgrenze des AG-Zuschusses noch nicht erreicht ist (durch PKV Mann, Kind etc.)?

3. Kann man sich diese 310€ GKV-Mindestbeitrag tatsächlich sparen, indem die Ehefrau Job > 400€ annimmt, der in der Gleitzone sozialversicherungspflichtig ist?
Damit könnten Selbständige mal eben ihre Ehefrauen für 410€ einstellen und würden so deutlich weniger für die gesamte Sozialversicherung zahlen als die 310€ GKV-Beitrag oder? Das kann doch kaum sein.

Vielen Dank...


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