Hallo,
folgende Frage:
Laut Gesetz kann ich ja Elternzeit auch nach Ablauf der 3 Jahre des jüngsten Kindes nehmen, wenn mehrere Kinder in kürzeren Abständen als 3 Jahren geboren wurden und diese unter 8 Jahren sind, also sozusagen von den 3 Jahren pro Kind noch was übrig ist.
Voraussetzung: Der Arbeitgeber stimmt zu.
Wie sieht es dann mit der Sozialversicherung (Krankenkasse) aus (Bei Pflichtversicherung). Ist man dann automatisch weiter sozusagen beitragsfrei versichert (wenn man nicht arbeitet) solange die "erweiterte" Elternzeit anhält?
Danke und Gruß
Almut
Sozialversicherung bei Elternzeit nach 3 Jahren (3 Kinder)
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank2
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- Registriert: 02.08.2007, 21:34
Hm, der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig:
§ 192 SGB V Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
...
2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,
Also, wenn die Geschichte originär eine Elternzeit im Sinne des BEGG darstellt, dann sollte es möglich sein.
Am besten um eine Beratung bei der KV bitten. Aber aufpassen, das BBEG gilt erst seit dem 01.01.2007!
§ 192 SGB V Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
...
2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,
Also, wenn die Geschichte originär eine Elternzeit im Sinne des BEGG darstellt, dann sollte es möglich sein.
Am besten um eine Beratung bei der KV bitten. Aber aufpassen, das BBEG gilt erst seit dem 01.01.2007!
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