GKV und PKV?

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Birgit
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GKV und PKV?

Beitragvon Birgit » 24.11.2008, 18:55

Hallo,

ich bin Rentnerin und beziehe Versorgungsbezüge des Landes NRW, bin in einer PKV und beihilfeberechtigt.

Mein Mann ist verstorben, der in der AOK freiwillig versichert war.

Nun habe ich eine Witwenrente beantragt und angegeben, dass ich in einer PKV bin. Meine PKV musste das auch per Formular bestätigen.
Die Deutsche Rentenversicherung fragte an, ob ich einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung wünsche.
Was heißt das? Zuschuss zu meiner PKV doch sicher nicht.

Heute erhielt ich ein Schreiben mit einer Versicherungsnummer und dem Einleitungssatz: Herzlich willkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie soll ich das verstehen?

Die Versicherungsnummer sei auch wichtig, so heißt es weiter, im Kontakt mit meiner Krankenkasse.
Wäre ich dann zweifach krankenversichert?

Darüberhinaus weiß ich jetzt schon , dass die Witwenrente "ruhen" wird, d.h. meine Versorgungsbezüge sind zu hoch, als dass ich eine Rente ausgezahlt bekame. Vater Staat spart also kräftig. Das kenne ich aus meiner Witwenschaft von vor 20 Jahren. Die Rente würde erst wirksam, wenn das Land NRW plaeite wäre und meine Rente nicht mehr zahlen könnte.
Wie sieht es da mit einer GKV aus?

Was soll ich nun mit der Versicherungsnummer bzw. dem Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung machen? Gleich Ablage P?

Grüße
Birgit

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.11.2008, 20:11

Hallo Birgit,

schön mal wieder von Dir etwas zu hören, aber der Anlass ist nicht so gut.

Zunächst möchte ich noch mein Beileid aussprechen. Ich kann mich noch gut an die damalige verzwickte Situation mit der Versicherung des Ehemannes erinnern.

Fülle das Formular für den Beitragszuschuss aus und lass die DRV entscheiden. Die Rechtsgrundlage für den Beitragszuschuss findest Du in § 106 SGB VI. Hiernach können Rentenempfänger einen Beitragszuschuss erhalten, wenn sie nicht durch die Rente pflichtversichert sind und in der GKV freiwillig oder bei einer PKV privat versichert sind. Du selber, als Rentenantragstellerin wirst niemals die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung als Rentnerin erfüllen, da die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist. Und der verstorbene Ehemann hatte sie ja auch nicht erfüllt.

Also, Du kommst definitiv nicht in die GKV.

Aber den Rentenantrag mit Beitragszuschuss würde ich laufen lassen und die Entscheidung der DRV überlassen.

Das Schreiben der DRV
Herzlich willkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung
ist wohl als Eingangsbestätigung zu sehen.

Es grüsst der Rossi

GS
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Beitragvon GS » 24.11.2008, 21:43

Hallo Birgit,

mein Beileid.

Rossi hat das Wesentliche schon geschrieben. Vielleicht noch einige Worte von mir.

Nun habe ich eine Witwenrente beantragt und angegeben, dass ich in einer PKV bin. Meine PKV musste das auch per Formular bestätigen.
Die Deutsche Rentenversicherung fragte an, ob ich einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung wünsche.
Was heißt das? Zuschuss zu meiner PKV doch sicher nicht.

Du hast Anspruch auf einen Zuschuss auch zu Deiner privaten KV. Zurzeit 7%, ab Januar werden es 7,3% sein. Wovon 7,3 %? Von der Rente, die Du erhalten würdest, wenn, ja, wenn sie nicht "ruhen" würde, wie man das im Amtsdeutsch so nennt. Naja, wenigstens ruht der Zuschuss nicht.

Heute erhielt ich ein Schreiben mit einer Versicherungsnummer und dem Einleitungssatz: Herzlich willkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie soll ich das verstehen?

Einfach nur als Begrüßungsformel einer Behörde, die keinen Unterschied macht zwischen dem Anlass "Altersrente", die manch einer wirklich herbeisehnt, und dem Anlass "Hinterbliebenenrente".

Die Versicherungsnummer sei auch wichtig, so heißt es weiter, im Kontakt mit meiner Krankenkasse. Wäre ich dann zweifach krankenversichert?

Nein, sie gehen einfach davon aus, dass die Rentenantragsteller gesetzlich krankenversichert sind, und dann würde es ja passen.

Darüberhinaus weiß ich jetzt schon , dass die Witwenrente "ruhen" wird, d.h. meine Versorgungsbezüge sind zu hoch, als dass ich eine Rente ausgezahlt bekame. Vater Staat spart also kräftig. Das kenne ich aus meiner Witwenschaft von vor 20 Jahren. Die Rente würde erst wirksam, wenn das Land NRW pleite wäre und meine Rente nicht mehr zahlen könnte. Wie sieht es da mit einer GKV aus?

Wir kennen Deinen PKV-Beitrag nicht, aber wahrscheinlich ist er niedriger, als er für Dich als gesetzlich krankenversicherte Versorgungsempfängerin wäre.

Was soll ich nun mit der Versicherungsnummer bzw. dem Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung machen? Gleich Ablage P?
Natürlich den Antrag stellen.

Alles Gute
Gerhard

Birgit
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Beitragvon Birgit » 25.11.2008, 17:24

Hallo,

ja, Rossi, das war auch eine verzwickte Geschichte mit der Nichtversicherungszeit. Aber dank eurer Ratschläge sind wir sehr glimpflich aus der Sache heraus gekommen. Die Behandlung in 14 Monaten in 11 Krankenhäusern hat finanziell locker sechstellige Dimensionen erreicht.

Deshalb noch mal mein Rat an alle Nichtversicherten: Lasst euch versichern. Ein Gesundheitszustand kann sich über Nacht gravierend verändern und Riesenkosten verschlingen.

Vielen Dank für die Antworten. Ich wollte auch in der PKV bleiben. Zahle ja eh nur die Prämie für 30%. Ich werde den Antrag auf einen Zuschuss stellen. Dann warte ich ab,was die GKV meint.

Gruß
Birgit

GS
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Den Antrag ...

Beitragvon GS » 26.11.2008, 00:05

... auf den Zuschuss zum KV-Beitrag stellst Du natürlich bei der Rentenversicherung, von dort kommt er ja auch.


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