Hallo,
hier meldet sich die Sabine mit einer Frage an Euch, die heikel ist, oder?
Hatte gestern ein Berater bei mir und der hat mir die AXA empfohlen. Er meinte auch, da ich einige kleinere Vorerkrankungen (Schuheinlagen, Beinlängendifferenz, Bandscheibenvorwölbung im Hals zwischen 5 und 6 Wirbel (hierzu meinte der Neurologedamals, das die überhaupt nicht schlimm ist. Wenn man bei 10 Personen die HWS mit einem MMR untersuchen würde, hätten mindestens 7 Leute diese Sache), könnten wir diese unter den Tisch kehren, wenn ich nach Annahme mir ganz neue Ärzte suchen würde und dort auch niemals verrate, dass ich vorher bei einem Arzt war. Meine bisherige Krankenkasse (BEK) würde sowieso keine Angaben auf Anfragen machen können bzw. wollen. Hört sich irgendwie verlockend und sicher an, obwohl ich weiß, dass die PKV sehr Vielen auf die Schliche kommt.
Was meint das Forum dazu. Natürlich kann mir hier niemand sagen, mache dies (wäre ja Support für eine Fehltat), aber ich würde schon gerne wissen, was man dazu denkt und wo bei der Sache der Hase im Pfeffer liegt, also wie die PKV bei der angegebenen Konstellation an Infos über mich käme? Grazie!!!
Viele Grüße,
Sabine
Berater sagt neue Ärzte aufsuchen! [-X
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Das wäre in meinen Augen ganz eindeutig eine arglistige Täuschen/ Vorsatz, wegen der der Versicherer immer vom Vertrag zurücktreten kann.
Dem "Berater" gehört die Zulassung entzogen.
Eine Beinlängendifferenz nebst Schuheinlagen und eine Bandscheibenprotrusion sind nicht unerheblich und sollten auf jeden Fall angegeben werden.
Dem "Berater" gehört die Zulassung entzogen.
Eine Beinlängendifferenz nebst Schuheinlagen und eine Bandscheibenprotrusion sind nicht unerheblich und sollten auf jeden Fall angegeben werden.
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Danke Experte24!! Aber eines interessiert mich noch.:-)
Ich sehe das genauso wie Sie und ich werde mit Sicherheit die Sachen angeben. Gibt bestimmt einen Risikozuschlag, aber dann schlafe ich auch besser!!
Mich würde aber ncoh interessieren, ob die Private Krankenkassen nur dann bei einem Arzt nachfragt, wenn eine Krankheit in der Richtung vorliegt. Z.B. wenn ich z.B. HNO-Probleme habe, darf die PKV dann nur zu diesem Thema bei dem Arzt Auskunft verlangen oder pauschal alles anfragen.
Danke und Gruß,
Sabine
Mich würde aber ncoh interessieren, ob die Private Krankenkassen nur dann bei einem Arzt nachfragt, wenn eine Krankheit in der Richtung vorliegt. Z.B. wenn ich z.B. HNO-Probleme habe, darf die PKV dann nur zu diesem Thema bei dem Arzt Auskunft verlangen oder pauschal alles anfragen.
Danke und Gruß,
Sabine
Hallo Sabine,
die Krankenversicherung schreibt den Arzt an, Arzthelferin schreibt stumpf die ganze Krankenakte ab, Arzt unterschreibt nur noch. Das ist nicht unübliche Praxis.
Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass gesetzliche Vorversicherung und private Versicherer im Einzelfall sehr auskunftfreudig sind.
Du wirst garantiert auffliegen und landest dann im Basistarif, zahlst ca. 500 EUR im Monat, hast kassenähnliche Leistungen und dein Berater kann sich an eurer Gespräch gar nicht mehr erinnern.
Da sind schon Sachen bei der Recherche der Versicherer rausgekommen, das glaubst du nicht. Die Mitarbeiter dort entwickeln so einen heftigen Ehrgeiz und schüffeln solange, bist sie alles rausbekommen haben, was du seit deiner Geburt irgendwann mal gehabt hast.
Du hast den falschen Berater. Er berät dich falsch und du trägst das Risiko allein.
Gruß
Frank
die Krankenversicherung schreibt den Arzt an, Arzthelferin schreibt stumpf die ganze Krankenakte ab, Arzt unterschreibt nur noch. Das ist nicht unübliche Praxis.
Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass gesetzliche Vorversicherung und private Versicherer im Einzelfall sehr auskunftfreudig sind.
Du wirst garantiert auffliegen und landest dann im Basistarif, zahlst ca. 500 EUR im Monat, hast kassenähnliche Leistungen und dein Berater kann sich an eurer Gespräch gar nicht mehr erinnern.
Da sind schon Sachen bei der Recherche der Versicherer rausgekommen, das glaubst du nicht. Die Mitarbeiter dort entwickeln so einen heftigen Ehrgeiz und schüffeln solange, bist sie alles rausbekommen haben, was du seit deiner Geburt irgendwann mal gehabt hast.

Du hast den falschen Berater. Er berät dich falsch und du trägst das Risiko allein.
Gruß
Frank
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Wie steht's eigentlich um den Datenschutz?
Hallo,
Sie haben mich wirklich überzeugt, dass es nur über Wahrheit geht. Also Lügen haben hier bestimmt kurze Beine!
Aber was mich auch nich interessiert:
Selbst wenn ich der privaten Krankenkasse den Passus mit der Schweigeplfichtentbindung unterschreibe, wieso geben die Ärzte und gesetzlichen Krankenkassen Daten über mich heraus! Gibt es da nicht den Datenschutz!! Also wenn ich z.B. meiner bisherigen Krankenkasse mitteile, dass ich auf keinen Fall die Weitergabe im Falle einer Anfrage der PKV wünsche, so muss diese sich nicht an dies halten?
Oder gibt es gesetzlich eine Regel, wo besagt, dass die gesetzlichen Krankenkassen den Privaten Auskunft zu geben haben?
Außerdem was passiert, wenn ich der privaten Krankenkasse die Entbindung der Schweigeplficht meiner bisherigen Ärtzte bzw. Versicherer nicht unterschreibe?
Vielen Fragen, ich weiß, bin halt irgendwie total interessiert
Gruß,
Sabine
Sie haben mich wirklich überzeugt, dass es nur über Wahrheit geht. Also Lügen haben hier bestimmt kurze Beine!

Aber was mich auch nich interessiert:
Selbst wenn ich der privaten Krankenkasse den Passus mit der Schweigeplfichtentbindung unterschreibe, wieso geben die Ärzte und gesetzlichen Krankenkassen Daten über mich heraus! Gibt es da nicht den Datenschutz!! Also wenn ich z.B. meiner bisherigen Krankenkasse mitteile, dass ich auf keinen Fall die Weitergabe im Falle einer Anfrage der PKV wünsche, so muss diese sich nicht an dies halten?
Oder gibt es gesetzlich eine Regel, wo besagt, dass die gesetzlichen Krankenkassen den Privaten Auskunft zu geben haben?
Außerdem was passiert, wenn ich der privaten Krankenkasse die Entbindung der Schweigeplficht meiner bisherigen Ärtzte bzw. Versicherer nicht unterschreibe?
Vielen Fragen, ich weiß, bin halt irgendwie total interessiert

Gruß,
Sabine
Re: Wie steht's eigentlich um den Datenschutz?
cestlavie_sabine hat geschrieben:Außerdem was passiert, wenn ich der privaten Krankenkasse die Entbindung der Schweigeplficht meiner bisherigen Ärtzte bzw. Versicherer nicht unterschreibe?
Der Versicherer wird nicht bereit sein, den Vertrag abzuschließen. Dazu ist er ja nicht verpflichtet.
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Entbindung von der Schweigepflicht im Einzelfall!
Hallo,
es gibt hier in den Antrag zwei Alternativen:
1) generelle Schweigepflichtentbindung
2) Entbindung von der Schweigepflicht im Einzelfall (dazu hat mir der Berater geraten)
Nehmen wir mal an, ich nehme Punkt 2 und die Versicherung nimmt den Antrag an. Was bedeutet dies dann im Einzelfall? Muss ich für diesen Einzelfall dann nochmals unterschreiben oder was? Und was, wenn ich hier meine Zustimmung verweigere?
Danke und Gruß,
Sabine
es gibt hier in den Antrag zwei Alternativen:
1) generelle Schweigepflichtentbindung
2) Entbindung von der Schweigepflicht im Einzelfall (dazu hat mir der Berater geraten)
Nehmen wir mal an, ich nehme Punkt 2 und die Versicherung nimmt den Antrag an. Was bedeutet dies dann im Einzelfall? Muss ich für diesen Einzelfall dann nochmals unterschreiben oder was? Und was, wenn ich hier meine Zustimmung verweigere?
Danke und Gruß,
Sabine
Die Entbindung von der Schweigepflicht im Antrag ist sehr weit gefasst. Ob die angefragte Institution dann auch antwortet ist eine andere Frage.
Nur wann fragt eine Gesellschaft nach? Wenn ein Rechnung eingereicht wird und der Kunde Geld haben will. Der Versicherer muss seine seine Leistungspflicht prüfen können und fragt beim Arzt nach. Oder er gibt dem Versicherten einen Vordruck mit, den er von seiner GKV beamtworten lassen soll. Gibt es keine Auskünfte behält der Versicherer erstmal sein Geld.
Man kann natürlich den Passus der Schweigepflicht nach Belieben verändern oder streichen. Ob die Gesellschaft den Antrag dann annimmt ist eine andere Frage.
Neben der Entbindung der Schweigepflicht unterschreibt der Kunde auch noch eine Einwilligungsklausel für den Datenschutz. Da steht nicht nur drin, dass die Daten unter Verschluss bleiben, sondern auch bei Bedarf an andere Versicherer weitergegeben darf.
Nur wann fragt eine Gesellschaft nach? Wenn ein Rechnung eingereicht wird und der Kunde Geld haben will. Der Versicherer muss seine seine Leistungspflicht prüfen können und fragt beim Arzt nach. Oder er gibt dem Versicherten einen Vordruck mit, den er von seiner GKV beamtworten lassen soll. Gibt es keine Auskünfte behält der Versicherer erstmal sein Geld.

Man kann natürlich den Passus der Schweigepflicht nach Belieben verändern oder streichen. Ob die Gesellschaft den Antrag dann annimmt ist eine andere Frage.
Neben der Entbindung der Schweigepflicht unterschreibt der Kunde auch noch eine Einwilligungsklausel für den Datenschutz. Da steht nicht nur drin, dass die Daten unter Verschluss bleiben, sondern auch bei Bedarf an andere Versicherer weitergegeben darf.
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- Postrank7
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hi,
Dinge gibt es die gibt es gar nicht, solchen Beratern gehört nicht nur die Lizenz entzogen den müsste mann ein Ei legen nach dem Motto versteckte Kamera.
Diese Entbindung von der Schweigeflicht ist gar nicht so schlimm wie man immer denkt. Mann und Frau
kann doch einen Dial mit dem Arzt seines Vertrauens machen das kein Schriftstück die Praxis ohne Rücksprache verlässt. allerdings wenn mann
bei Antragstellung alles wahrheitsgemäß angibt sehe ich keine Probleme.
Gruß
Dinge gibt es die gibt es gar nicht, solchen Beratern gehört nicht nur die Lizenz entzogen den müsste mann ein Ei legen nach dem Motto versteckte Kamera.
Diese Entbindung von der Schweigeflicht ist gar nicht so schlimm wie man immer denkt. Mann und Frau

bei Antragstellung alles wahrheitsgemäß angibt sehe ich keine Probleme.
Gruß
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