Hallo zusammen,
wir, ich und meine Ehegatte (Hausfrau) sind Ausländer (Ost-Europa, weder EU noch EWR), seit fast 15 Jahren in Deutschland, haben unbefristeten Niederlassungserlaubnissen.
Die ganze Zeit verdiene ich über JAEG. War zuerst freiwillig bei GKV, wurde aber mal verbeamtet „auf Zeit“ und damit hatte kein Wahl gehabt (schon eine eigenartige Gesetzlage, finde ich) und deshalb in die PKV gegangen.
Vor 3,5 Jahre wurde ich „entbeamtet“ und eine normale Beschäftigung angenommen. Dabei war mit der Beihilfe vorbei, aber in GKV zurück zu kommen gab und gibt es keine Möglichkeit, abgesehen durch Teilbeschäftigung unter JAEG zu kommen.
Es war möglich die PKV zu kundigen und seit dem haben wir beide keine KV.
Nur PV läuft immer noch bei der letzten PKV.
Ab dem 01.01.09 bekomme ich neuen Arbeitgeber, und, was wichtiger ist, müssen wir Versicherungspflicht nachkommen.
Nach Auskunft von mehreren GKV bin ich PKV zugeordnet. Habe mir schon ein Paar Angebote geholt. Central KEH750 scheint OK zu sein – Kosten und Leistungen sind GKV vergleichbar (wir sind beide knapp über 50).
Obwohl, wie es mir jetzt beim Schreiben aufgefallen ist, habe ich nicht ausdrücklich gefragt, ob es für Ausländer und Hausfrauen Sonderregelungen gibt.SGB V § 5 Absatz (11) scheint nicht zutreffend sein.
Habe im Forum gelesen
http://www.forum-krankenversicherung.de ... php?t=1609
das "besonderen" Tarife für Hausfrauen gab und eventuell immer noch gibt aber für deutlich mehr Geld.
Weiß jemand Bescheid und mir sagen kann, ob ich in der Richtung mal schauen soll, oder alles doch schon vorbei ist oder trifft nicht zu wegen fehlender Vorversicherungszeit in GKV?
Falls wir beide in PKV gehen, gibt es aber ein Problem mit der Ehefrau: Aus familiären Gründen (ihre alte Mutter ist pflegebedürftig) ist sie schon seit einer Weile im Heimatland und kommt nach Deutschland voraussichtlich erst im späten Frühling oder sogar im Sommer. Ausländerbehörde weiß Bescheid und hat nichts dagegen.
Die Hauptfrage – ist sie in der Situation überhaupt versicherungspflichtig?
Da sie im Heimatland ist, hat sie dort automatisch eine allgemeine Bürgerkrankenversicherung und wird mit einer Deutsche KV doppelt versichert. Anderseits, PKV-Schutz gilt im Ausland nur begrenzte, relative kurze, 3 Monate, Zeit.
Die Frau ist aber in Deutschland immer noch angemeldet und deswegen vermutlich ab 01.01.2009 doch versicherungspflichtig.
Oder erst nur wann sie nach Deutschland kommt?
Wo kann man Bescheid bekommen? Gesetzlage nachlesen? Wer entscheidet und wer kontrolliert? PKV?
Würden wir zu Central gehen, muss ein deutscher Arzt Attest schreiben, weil wir keine Vorversicherung haben, aber ohne Frau ist es wohl nicht möglich.
Kann man dann Antrag stellen und damit Versicherungspflicht nachkommen, Aufnahme aber stunden lassen oder Antrag auf Anwartschaft machen, bis die Frau kommt und Attest gemacht wird?
Soll man dann die Beiträge rückwirkend nachzahlen? Soll dann Arbeitgeber mitmachen oder ich allein soll alles tragen?
Kann die Frau ohne Attest aufgenommen werden, aber mit Wartezeit?
PV soll aber ab 01.01 übernommen werden, sonst haben wir Problem mit alter PKV. Richtig?
Was falls die neue Versicherung sehr hohe Aufschlag macht? Eigentlich sind wir aus unserer Sicht kerngesund, aber PKV kann anderer Meinung sein. Z.B. habe im Internet eine Seite gefunden, wo man Risiko abschätzen kann, und dort kam raus, dass die Frau übergewicht hat (164/74!) und deswegen mit einem Aufschlag von bis zu 30% rechen soll. Oder es könnte was dazwischen kommen.
Soweit ich es verstehe, dann alles, was bleibt, ist Basistarif in der alten PKV. Richtig?
Wird es möglich in PKV später eine Anwartschaft machen, falls die Frau nur für kurze Zeit nach Deutschland kommt und wieder nach Heimatland geht um weiter sich um Mutter zu kümmern?
Habe schon zwei Versicherungsmakler gesprochen. Da haben wir, glaube ich, Interessenkonflikt. Die beide wollen die Frau möglichst schnell in PKV bringen, über spätere Aufnahme wollen nichts hören – eventuell bekommen sie in dem Fall keine Provision. Über Anwartschaft auch. Die gesetzliche Lage kennen sie kaum. Einer meint, dass es besser wären den Antrag rückwirkend schon ab 01.12.08 zu stellen, obwohl Beitragunterschied nur wenige Euro ist.
Für ein Paar Ratschläge werde ich sehr dankbar.
Grüß.
Ehegatte z.Z. im Heimatland – versicherungspflichtig?
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Hallo Ausländer
das ist alles ein wenig durcheinander, wenn bereits Angebot vür Central vorliegt warum kümmert sich die Central nicht
Für uns als außenstehende ist es ganz schön durcheinander. Als Deutsche brauchen wir einen PLAN
1) wie Alt
2) wann und wo bei wem Verbeamtet
3) nach der Entbeamtung) anspruch auf Übergangsgebührnisse oder Beihilfe.
4) was für einen Job danach,
5) unter welchen umständen und wann haben Sie die Private gekündigt.
6) hat Ihre Frau Ihren Wohnsitz in Deutschland,
Gruß

das ist alles ein wenig durcheinander, wenn bereits Angebot vür Central vorliegt warum kümmert sich die Central nicht

Für uns als außenstehende ist es ganz schön durcheinander. Als Deutsche brauchen wir einen PLAN

1) wie Alt
2) wann und wo bei wem Verbeamtet
3) nach der Entbeamtung) anspruch auf Übergangsgebührnisse oder Beihilfe.
4) was für einen Job danach,
5) unter welchen umständen und wann haben Sie die Private gekündigt.
6) hat Ihre Frau Ihren Wohnsitz in Deutschland,
Gruß
es ist kein Angebot - nur Makler-Vorschlag
1) wie Alt - 52
2) wann Verbeamtet - 2000
3) nach der Entbeamtung anspruch auf Übergangsgebührnisse oder Beihilfe - nichts, da gleich andere Stelle.
4) was für einen Job danach - Angesteller
5) unter welchen umständen und wann haben Sie die Private gekündigt - zum Ablauf des Versicherungsjahres, kurz nach Entbeamtung
6) hat Ihre Frau Ihren Wohnsitz in Deutschland - janein: angemeldet schon, verbleibt aber fast die ganze Zeit vorläufig im Heimatland
Grüß
1) wie Alt - 52
2) wann Verbeamtet - 2000
3) nach der Entbeamtung anspruch auf Übergangsgebührnisse oder Beihilfe - nichts, da gleich andere Stelle.
4) was für einen Job danach - Angesteller
5) unter welchen umständen und wann haben Sie die Private gekündigt - zum Ablauf des Versicherungsjahres, kurz nach Entbeamtung
6) hat Ihre Frau Ihren Wohnsitz in Deutschland - janein: angemeldet schon, verbleibt aber fast die ganze Zeit vorläufig im Heimatland
Grüß
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Ich habe nur einen Tip, Da Punkt 4 Angestellter,
sofort zur Gesetzlichen Krankenkasse und das klären, vorher unbedingt mit der eigenen Personalabteilung sprechen , ich habe den Verdacht das hier geschlafen wurde. Ein Angestellter ist in der Regel immer versichert, oder haben Sie den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung nicht an diese weitergeleitet
Gruß
sofort zur Gesetzlichen Krankenkasse und das klären, vorher unbedingt mit der eigenen Personalabteilung sprechen , ich habe den Verdacht das hier geschlafen wurde. Ein Angestellter ist in der Regel immer versichert, oder haben Sie den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung nicht an diese weitergeleitet

Gruß
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