Hallo Zusammen,
in 2009 würde ich das 3. Jahr in Folge die Pflichtbemessungsgrenze überschreiten und könnte mich ab 01.01.2010 bei einer PKV anmelden (dies habe ich auch vor).
Anfang Februar 2009 kommt unser erstes Kind auf die Welt und ich spiele mit dem Gedanken, 1 bzw. 2 Monate Elternzeit zu nehmen. Allerdings würde ich durch die dann entstehenden Gehaltseinbußen in 2009 unter die Pflichtbemessungsgrenze fallen!
Gibt es nur die Entscheidung Elternzeit oder PKV?
Ich möchte nicht noch einmal 3 Jahre warten um in die PKV zu kommen! Ich möchte aber auch die Elternzeit nutzen (auch durch 2 Monate Teilzeit falle ich unter die Pflichtbemessungsgrenze...)
Für Lösungsvorschläge bin ich sehr dankbar.
Schöne Grüße
Tom
Elternzeit vs. PKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Es gibt eine Ausnahmeregelung in § 6 Abs. 4 SGB V: „... Für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit ... ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird ...“
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