Wechsel von der PKV in die GKV

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Schwehn
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Wechsel von der PKV in die GKV

Beitragvon Schwehn » 19.01.2009, 14:53

An alle Versicherungsexperten!

Folgender Sachverhalt:
    45 Jahre alt,
    Angestellter
    seit 17 Jahren ununterbrochen in der PKV
    Beendigung Arbeitsverhältnis zum 31.3.2009
    Meldung Arbeitssuchend beim BA ab 1.4.2009
    Aufnahme SV-Pflichtige Beschäftigung ab dem 1.4.2009, weit unter der Beitragsbemessungsgrenze; soll beim ALG 1 nur als Nebenbeschäftigung angerechnet werden
    Anmeldung bei einer GKV und Kündigung meiner PKV
    Annahme: : ab z.B. 1.9.2009 SV-Pflichtige Beschäftigung wieder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze


Frage:
Die AOK hat mir vorab einmal gesagt, dass bei o.g. Fall, ich/wir(wir=Familie) in jedem Fall bei der AOK als "NICHTVERSICHERTE" bleiben könnten, auch dann, wenn ich innerhalb von 12 Monaten wieder mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen würde. Ist dies so korrekt, oder gilt die 12 monatige "spezifische Anwartschaft" bei meiner PKV, als "möglicher anderer Versicherungsschutz", und muss ich dann diese wieder reaktivieren?

Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.01.2009, 20:21

Nun denn, zum 01.04.2009 wirst Du durch den Bezug von ALG I versicherungspflichtig im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in der GKV.

Auf Antrag kannst Du dich allerdings von der Versicherungpflicht befreien, wenn Du in der privaten KV verbleiben möchtest. Voraussetzung hierfür ist, dass Du in den letzten 5 Jahren nicht 1 Tag gesetzlich versichert gewesen bist.

Stellst Du den Antrag auf Befreiung nicht, dann wirst Du versicherungspflichtig.

Wenn Du dann am 01.09.2009 wieder eine Beschäftigung aufnimmst, musst Du erst einmal 3 Jahre oberhalb der JAEG verdienen um dann wieder in die PKV zu wechseln. Also ist die Beschäftigung versicherungspflichtig in der GKV.

Schwehn
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Beitragvon Schwehn » 20.01.2009, 11:10

Vielen herzlichen Dank für die rasche Antwort.

1. ..und ich dachte immer, man muss immer mindestens 12 Monate versicherungspflichtig sein, damit man (bei meiner "Vorgeschichte") von der PKV in die GKV wechsel kann/muss. Warum gilt das hier nicht zwingend? Liegt das am Bezug von ALG I? Gilt das auch während der Sperr-/Ruhezeiten?

2. Warum sagt mir dann die AOK, dass ich mindestens 12 Monate unter der JAEG sein muss, damit ich den Status "Freiwillig Versicherter" erhalten kann, falls ich wieder mehr als die JAEG verdienen sollte. Ansonsten bekomme ich den Status "NICHTVERSICHERTER"; was ist das eigentlich, gibt es hier irgendwelche Nachteile?

Vielen Dank und Grüße

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.01.2009, 12:38

Nun denn, als freiwilliges Mitglied mit einer Vorversicherungszeit von min. 12 Monaten kann man nur dann beitreten, wenn man aus der Versicherungspflicht ausscheidet.

Und dort liegt der kleine feine Unterschied. Ab dem 01.09.2009 scheidest Du nicht aus der Versicherungspflicht aus, sondern Du wirst versicherungspflichtig. Du scheidest aus dieser Versicherungspflicht erst nach 3 Kalenderjahren (oberhalb der JAEG) erst wieder aus.

Schwehn
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Beitragvon Schwehn » 20.01.2009, 13:42

Nochmals vielen Dank!

ehrlich gesagt, verstehe ich nicht, warum ich nicht aus der Versicherungspflicht ab 1.9.2009 ausscheide, obwohl ich über JAEG verdienen werde, und vorher nur 5 Monate versicherungspflichtig war?

Bin ich eigentlich, wenn ich mich arbeitssuchend melde automatisch in der GKV, oder liegt das nur an meiner Konstellation, dass ich gleichzeitig eine SV-pflichtige Beschäftigung unterhalb der JAEG annehme (siehe erste Fragen).

Was gibt es denn zum Status "NICHTVERSICHERTER" zusagen?

.-. Schönen Dank schon im Vorfeld.


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