Folgender Sachverhalt:
- 45 Jahre alt,
Angestellter
seit 17 Jahren ununterbrochen in der PKV
Beendigung Arbeitsverhältnis zum 31.3.2009
Meldung Arbeitssuchend beim BA ab 1.4.2009
Aufnahme SV-Pflichtige Beschäftigung ab dem 1.4.2009, weit unter der Beitragsbemessungsgrenze; soll beim ALG 1 nur als Nebenbeschäftigung angerechnet werden
Anmeldung bei einer GKV und Kündigung meiner PKV
Annahme: : ab z.B. 1.9.2009 SV-Pflichtige Beschäftigung wieder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
Frage:
Die AOK hat mir vorab einmal gesagt, dass bei o.g. Fall, ich/wir(wir=Familie) in jedem Fall bei der AOK als "NICHTVERSICHERTE" bleiben könnten, auch dann, wenn ich innerhalb von 12 Monaten wieder mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen würde. Ist dies so korrekt, oder gilt die 12 monatige "spezifische Anwartschaft" bei meiner PKV, als "möglicher anderer Versicherungsschutz", und muss ich dann diese wieder reaktivieren?
Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten.