@ Rossi
kannts Du mir den Thread nennen?
Schönen Sonntag noch!
Quasimo
seit 1999 nicht krankenversichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
@ Rossi
Werde mir das zum "Fall Sabine" geschriebene versuchen rein zu ziehen.
Zur Zeit bin ich ohne Anstellung und ohne Gewerbe.
Frage mich so langsam, ob das mit dem Arbeitsantritt zum 01.01.2012 eine gute Idee ist, oder ob das nur eine Kostenlawine auslöst, die nicht mehr beherschbar ist und in der Insolvenz endet.
Vielleich wäre es ja sinnvoller mich mit Harz4 zu beschäftigen......????
Danke für Hinweise.
Quasimo
Werde mir das zum "Fall Sabine" geschriebene versuchen rein zu ziehen.
Zur Zeit bin ich ohne Anstellung und ohne Gewerbe.
Frage mich so langsam, ob das mit dem Arbeitsantritt zum 01.01.2012 eine gute Idee ist, oder ob das nur eine Kostenlawine auslöst, die nicht mehr beherschbar ist und in der Insolvenz endet.
Vielleich wäre es ja sinnvoller mich mit Harz4 zu beschäftigen......????
Danke für Hinweise.
Quasimo
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- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
@Dipling
Ich war selbstständig, mein Gewerbe ist aber zwischenzeitlich abgemeldet.
Meine damalige Ehefrau (Scheidung 2011) war einschließlich unserer beiden Kinder bei einer BKK versichert.
Rein theoretisch könnte man ja versuchen rückwirkend in die Familienversicherung zu kommen, denn die Familienverischerung beenden, denn freiwilliges Mitglied bei der BKK der EX zu werden und denn ab dem 01.01.12 Pflichtmitglied zu werden.
@rossi
mich würde auch mal der Fall "Sabine" interessieren!
Da du dich so gut auszukennen scheinst:
ich bin seit einigen Jahren nicht mehr krankenversichert. war früher über die Künstlersozialkasse als Selbständige versichert, bin da aber rausgeflogen und konnte die Krankenversicherung nicht mehr bezahlen.
jetzt erfülle ich m. E. die Bedingungen für eine Aufnahme in die KSK wieder und würde mich gerne dort aufnehmen und in meiner alten GKV lassen.
Meine Fragen sind:
1. Muss ich Nachzahlen, oder gar Strafe zahlen (es gibt da ja offensichtlich unterschiedliche Ansichten)
2. Was muss ich zuerst beantragen eine Mitgliedschaft in der KSK oder in der GKV? Ich glaube die GKV muss mich erst dann auf nehmen wenn ich eine Festanstellung, respetkive Mitgliedschaft in der KSK habe???
Ich will nichts falsch machen und bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
Viele Grüsse Puck133
mich würde auch mal der Fall "Sabine" interessieren!
Da du dich so gut auszukennen scheinst:
ich bin seit einigen Jahren nicht mehr krankenversichert. war früher über die Künstlersozialkasse als Selbständige versichert, bin da aber rausgeflogen und konnte die Krankenversicherung nicht mehr bezahlen.
jetzt erfülle ich m. E. die Bedingungen für eine Aufnahme in die KSK wieder und würde mich gerne dort aufnehmen und in meiner alten GKV lassen.
Meine Fragen sind:
1. Muss ich Nachzahlen, oder gar Strafe zahlen (es gibt da ja offensichtlich unterschiedliche Ansichten)
2. Was muss ich zuerst beantragen eine Mitgliedschaft in der KSK oder in der GKV? Ich glaube die GKV muss mich erst dann auf nehmen wenn ich eine Festanstellung, respetkive Mitgliedschaft in der KSK habe???
Ich will nichts falsch machen und bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
Viele Grüsse Puck133
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