... auch ich habe die Fragen hier kürzlich von vorn nach hinten und retour mit der BARMER zu klären versucht:
... und ich kapiere den Unterschied zwischen "Versicherungspflicht" und Pflicht zur [freiwilligen] Versicherung" leider noch immer nicht !!fwilke hat geschrieben:Stimmt - bitte nich Versicherungspflicht mit Pflicht zur Versicherung verwechseln!
Vielleicht kann mir ja in diesem Thread endlich auf die Sprünge geholfen werden...
Ich fasse mal aus meiner Sicht zusammen, so weit ich die Sachlage kapiert habe:
Wer nichtselbständig ist und nur geringe/keine Einkünft erzielt, muss in die "Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ".
Das ergibt dann einen monatl. Beitrag um die 130,00 €. (der nicht selten über den Sozialhilfeträger oder das JobCenter an die Krankenversicherung bezahlt wird.)
Ist das soweit richtig?
Wer jedoch selbständig ist und nur geringe Einkünfte erzielt, konnte bis 01.04.07 unversichert oder freiwillig versichert sein. Neu MUSS der kleinen Selbständige sich ab 01.April nun versichern. Er zahlt dafür ab 01.04.07 (inkl. Pflegevers) als MIndesbeitrag monatlich um die 200,00 €.
Wenn er diese "freiwilligen" Pflichtbeiträge nicht bezahlen kann, pfändet die Krankenversicherung in sein Vermögen. Wenn er sozialhilfebedürfitg wird, kann die Sozialhilfe seine Beiträge übernehmen. [... dann dürfte der Selbständige vermutlich allerdings auch nicht mehr selbständig sein, sondern vor lauter Verarmung kränker denn je... ;-( ]
Alternativ kann der Selbständige mit geringen Einkünften auch ALG-II beantragen. Zur Situation unter ALG-II jedoch später.
ERst einmal so weit: stimmst das so?
Gruß!
Mabi