Bin seit Beendigung des Studiums in der PKV (ca. 30 Jahre) und war mit kleinen Unterbrechungen immer selbstständig.
Habe nun(beruflich interessant) die Möglichkeit lohnabhängig zu arbeiten,
zwar unbefristet, aber was heißt das heute schon. Nun sagt mein Steuerberater und auch mein zukünftiger Arbeitgeber, dass ich auf jeden Fall auf Grund der Drei-Jahres-Regelung in die GKV müsse, auch wenn meine Entlohnung höchstwahrscheinlich über der Beitragsbemessungs-grenze läge. So oder so will ich nicht in die GVK.(Sinnlos für mich)
Sind die Informationen à) richtig b)volllständig c.)ohne Ausweg.?
Hoffe auf kompetente Ratschläge
Danke
Wer weiß schnellen Rat ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hey Frank, irgendwo habe ich letztens gelesen, falls die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren schon oberhalb der JAEG lagen, dass dann der Kunde auch im Falle einer nichtselbständigen Tätigkeit versicherungsfrei ist.
Ich bin mir ziemlich sicher, aber ich weiss derzeit nicht mehr wo es war. Ich meine, es kam aus einem Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen. Dieses hängt fest in meinem Hinterkopf, da es nach dem Wortlaut des Gesetzes nämlich überhaupt nicht möglich sein kann. Aber nichts ist unmöglich, genauso wie bei TOYOTA.
Gruß Rossi
Ich bin mir ziemlich sicher, aber ich weiss derzeit nicht mehr wo es war. Ich meine, es kam aus einem Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen. Dieses hängt fest in meinem Hinterkopf, da es nach dem Wortlaut des Gesetzes nämlich überhaupt nicht möglich sein kann. Aber nichts ist unmöglich, genauso wie bei TOYOTA.
Gruß Rossi
Kommando zurück, dieses gilt nur für bestimmte Personengruppen. Offensichtlich nicht für die hauptberuflich Selbständigen.
Hier ist das entsprechende Rundschreiben des Spitzenverbandes der Krankenkassen.
Guckst Du hier: http://212.227.101.181/aok08/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf
Hier ist das entsprechende Rundschreiben des Spitzenverbandes der Krankenkassen.
Guckst Du hier: http://212.227.101.181/aok08/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf
Bedeutet das, dass ich wenigsten zwei Jahre (bis 55, eventuell wegen der 3-Jahres-Regelung bis 56) in die GVK müsste, die Anwartschaft bei meiner
KV bezahlen und eine Zusatzversicherung abschließen müsste, um annähernd so versichert zu sein wie bisher!? ( Wobeiesdort bis zur Versicherungspflicht ja wahrscheinlich auch noch Wartezeiten gibt.)
KV bezahlen und eine Zusatzversicherung abschließen müsste, um annähernd so versichert zu sein wie bisher!? ( Wobeiesdort bis zur Versicherungspflicht ja wahrscheinlich auch noch Wartezeiten gibt.)
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