Hallo, ich habe mal eine recht komplizierte, spezifische Frage:
Es ist so, dass ich seit ca einem Jahr freiwillig bei der AOK versichert bin, da ich keinerlei Einkommen habe, aber auch keine staatliche Unterstützung bekomme. (eheähnliche Gemeinschaft). Da nun meine Ersparnisse vollkommen verbraucht sind und ich mir die Versicherung nicht mehr leisten kann, werden mein Partner und ich wohl heiraten müssen. Er kann mich dann ja problemlos mitversichern in der Familienversicherung.
Hinzu kommt, dass ich derzeit schwanger bin (deshalb auch keine Festanstellung finde) und ein Angebot für einen Job auf Honorarbasis habe. Das Einkommen würde sich auf ca 400-500 Euro belaufen. Nun ist es ja so, dass man sich ab 350Euro selbständig versichern muss. Wird nun direkt das monatliche Einkommen berechnet oder das Jahreseinkommen geteilt durch 12? denn ich werde den Job nur ca ein halbes Jahr ausüben können und dann erstmal aussetzen wegen Mutterschaft.
Bei der AOK hieß es, es würde dann dieses halbe Jahr geteilt durch 6 gerechnet. (weil danach die Selbständigkeit ja wegfällt). doch dann wäre ich über dem Satz, anderenfalls wäre ich Familienversichert.. finde das sehr kompliziert. Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkle bringen? Wäre sehr dankbar!!!
freiwillig GKV-versichert / Wechsel Familienversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nachtrag Elterngeld
Noch ein kurzer Nachtrag: ich bekomme ja ab der Geburt des Kindes dann den Mindestsatz an Elterngeld.. wird das auch mit angerechnet auf die GKV?
Also - meines Erachtens - bist Du in den 6 Monaten definitiv nicht familienversichert, da die Einkommensgrenze überschritten wird. Man muss es schon monatlich betrachten, vor allen Dingen auch unter Berücksichtigung des Hintergrundes, dass Du nachher in den Mutterschutz gehst.
Wenn die Honoratätigkeit oberhalb von 18 Wochenstunden liegt, dann bist Du sogar hauptberuflich selbständig. Dieser Beitrag ist in der Regel wesentlich höher und fängt ab ca. 280,00 Euro monatlich an. Ich weiss jetzt nicht, was Du derzeit zahlst.
Versuche doch die Honrartätigkeit in eine SV-pflichtige Beschäftigung umzuwandeln, dann bekommst Du sogar Mutterschaftsgeld und bist während des Bezuges von Elterngeld beitragsfrei versichert.
Ansonsten kann ich nur raten , darauf zu achten, dass die Einkünfte aus der Honoratätigkeit unterhalb von 355,00 Euro (neue Grenze ab dem 01.01.2009) liegen und dass die wöchentliche Arbeitszeit auf jeden Fall unterhalb von 18 Stunden liegt.
Ach ja, das Elterngeld spielt bei der Beitragseinstufung keine Rolle.
Wenn die Honoratätigkeit oberhalb von 18 Wochenstunden liegt, dann bist Du sogar hauptberuflich selbständig. Dieser Beitrag ist in der Regel wesentlich höher und fängt ab ca. 280,00 Euro monatlich an. Ich weiss jetzt nicht, was Du derzeit zahlst.
Versuche doch die Honrartätigkeit in eine SV-pflichtige Beschäftigung umzuwandeln, dann bekommst Du sogar Mutterschaftsgeld und bist während des Bezuges von Elterngeld beitragsfrei versichert.
Ansonsten kann ich nur raten , darauf zu achten, dass die Einkünfte aus der Honoratätigkeit unterhalb von 355,00 Euro (neue Grenze ab dem 01.01.2009) liegen und dass die wöchentliche Arbeitszeit auf jeden Fall unterhalb von 18 Stunden liegt.
Ach ja, das Elterngeld spielt bei der Beitragseinstufung keine Rolle.
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