Es geht um anrechenbare Einkünfte für die Familienversicherung: Ist es richtig, daß Ehepartner bei einer Zugewinngemeinschaft wählen dürfen, wem von ihnen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden?
Muß ich mir für die Krankenkasse Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als MEIN

Einkommen anrechnen lassen und darf deshalb nicht mehr dazuverdienen, auch wenn es mein Mann ist, der über die Mieteinnahmen verfügt?
Danke für eure Antworten
