Hallo,
ich suche eine Antwort zu einer wie mir scheint ziemlich speziellen Situation - jedenfalls hat googeln mir noch nichts gebracht.
Ich bin schwanger und werde am 13.12.08 in Mutterschutz gehen. Mein Arbeitsvertrag endet am 31.12.08, d.h. ich werde mitten im Mutterschutz, wohl noch vor Entbindung arbeitslos. Ich bin privat krankenversichert.
Soweit ich das verstanden habe, muss ich als Privatversicherte während Mutterschutz und Elternzeit (sofern ich nicht arbeite) meine kompletten Beiträge inkl. Arbeitgeberanteil und natürlich auch Beiträge für das Kind zahlen.
Aber gilt das denn auch, wenn ich während des Mutterschutzes arbeitslos werde? Oder rutsche ich dann automatisch mit dem Kind in die GVK? Ich bin dann ja noch nicht in Elternzeit, da diese ja erst nach Mutterschutz beginnt (oder?)
Fragen über Fragen - vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Danke schon mal!
Viele Grüße
Sabrina
PKV und Arbeitslosigkeit während Mutterschutz, Elternzeit
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