ich bin als Beamter z.Z. 50 % privat versichert und 50 % Beihilfe.
Nächstes Jahr werde ich als freiberuflicher Heilpraktiker eine neue KV brauchen.
Ich bin 41, gesund und ledig. Ich gehe mal davon aus, dass das so bleibt (nur das älter werden lässt sich nicht vermeiden

Ich überlege zwischen der GKV mit einem privaten Zahnzusatztarif und einer günstigen PKV, deren Leistungen vergleichbar oder geringfügig besser sind als die der GKV. Ich glaube, das nennt man einen Grundversorgungs- oder Basistarif.
Da die Leistungen von beiden vergleichbar sind, möchte ich das Ganze mit einem Beitragsvergleich beginnen.
Sehe ich es richtig, dass ich als "freiwillig versicherter Selbständiger" in der GKV bei einem entsprechend niedrigen Einkommen als Minimum ca. 14% von 1863 Euro = 260 Euro bezahlen müsste ? Weil ein Gründungszuschuss für mich nicht in Frage kommt (keine Entgeltersatzleistungen), der als einzige Möglichkeit zu 14 % von nur 1242 führen könnte?
Gibt es ab 1.1.2009 bei allen Versicherern NUR noch diesen einheitlichen Basistarif oder kann jede PKV daneben zusätzliche Tarife anbieten, die in ihrem Leistungsumfang vergleichbar sind? Wie kann man die Beitragshöhe dieses einheitlichen Basistarifs grob einschätzen (Vergleich zu 260 Euro, s.o.)?
Danke.
Menschenfreund