Ich bin in der PKV versichert, meine Frau ist in der GKV.
Unser Kind ist ebenfalls bei mir in der PKV versichert, da ich besser verdiene.
Wir haben uns inzwischen getrennt, Kind lebt bei der Mutter.
Wie ich gelesen habe, kann das Kind nach der Scheidung wieder
kostenfreie in der GKV der Mutter versichert werden. Ist das so?
Was muss beachtet werden (Fristen, ...)?
Gilt das erst bei Scheidung oder auch bereits bei Trennung?
Problematisch ist es momentan bei Krankheit des Kindes, da meine Frau
jedesmal Urlaub nehmen muss.
War vor der Trennung einfacher, da ich dann wenn möglich zu Hause geblieben bin und erst ab nachmittags gearbeitet habe.
Ist aufgrund des getrennten Haushalts jetzt nicht mehr so einfach machbar.
Kind wieder zurück in GKV nach Trennung/Scheidung
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Re: Kind wieder zurück in GKV nach Trennung/Scheidung
mfisk hat geschrieben:Gilt das erst bei Scheidung oder auch bereits bei Trennung?
Der Ausschluß gilt für "Ehegatten", entfällt also nicht vor der endgültigen Scheidung.
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