PKV - der Makler z. B.: *** & mehr...

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schulli68
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PKV - der Makler z. B.: *** & mehr...

Beitragvon schulli68 » 26.06.2008, 23:37

Der PKV-Mitglied..., von jeder Gesellschaft "willkommen und kassiert",
aber...!
Laßt Euch nicht auf "nettes freundliches Info-Gespräch" mit den Vermittlern ein.
Alle, wie die Versicherungen selber...., immer freundlich und nett zuvorkommend zur Seite -Provision / Abschlüsse-, aber dann!!!!
Ich bin seit 3 Jahren z. B. bei der ***** "VS-Spezie" nunmehr wieder auf das "Getue" reingefallen. Die PKV sagte "wieder im nachhinein", haben wir nichts mit zutun, verklage oder halte dich an deinen Vermittler.
Nach erneuten Problemen...., ist wie zu erwarten..., der Makler nunmehr auch nicht mehr telefonisch zur Abklärung zu erreichen!!!
Also, ich weiß nicht "wie", aber rate JEDEM, zur äußersten Vorsicht.
Insbesondere die Vermittling von "Discount-Gesellschaften" wie: ***, *******, ******* & co..... ist äußerste Vorsicht geboten.
Alles annehmen - beiträge kassieren - rückwirkend bei Meldung kündigen.
Die Prämien / Zahlungen dürfen komischerweise " lt. Gesetzesgebung" behalten werden, eine Leistungspflicht wird jedoch unter "sonderbaren & diversen Angaben" als Kündigungsgrund vorgeschoben.
Also...., Vorsicht geboten!!! :twisted: [/b]

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Beitragvon DKV-Service-Center » 27.06.2008, 09:11

Hallo schulli68,
es ist wie überall im Leben, es gibt gute und schlechte und es gibt weiße und schwarze Schafe.
Ihr Beitrag ist sehr emotional ausgefallen, wenn Sie uns Ihren Fall schildern können wir Ihnen eventuell einig Tips geben.
Der erste Tip oder Hinweis, bei Abschluss über einen Makler ist der Gerichtstand der Sitz der Versicherung, nicht wie beim Einfirmenvertreter der Wohnort des Versicherten. Ein Makler ist der Sachverwalter seines Mandanten, das wird in der Maklervollmacht welche Sie erteilen so geregelt, damit ist der Makler für Ihren Vertrag verantwortlich bei guten Maklern kann das ein Vorteil sein, da Sie sich nicht selbst an die Versicherung wenden müssen, dass sollte der Makler machen.
Gruß

Frank
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Beitragvon Frank » 27.06.2008, 10:04

Hallo,

ich habe die Gesellschaftsnamen editiert, weil dein Post nur verallgemeinernd Draufschlagen auf Gesellschaften war. Da ich als Forumbetreiber für solche Aussagen mithafte, editiere ich solche Posts.

Wenn du einen konkreten Fall hast, der objektiv nachvollziehbar ist und mit deinen persönlichen Namen unterschreibst, wäre das was anderes.

Zum Thema: Ich lese daraus, dass Leistungen verweigert wurden, weil der Versicherer vom Vertrag zurückgetreten ist wegen Verschweigen von Vorerkrankungen. Stimmt das?

Gruß
Frank

schulli68
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Schwarze Schafe....

Beitragvon schulli68 » 28.06.2008, 23:18

Sicherlich haben Sie recht, es gibt bestimmt auch die wohl üblicherweise Kunden-Makler -ohne Provisionsgeilheit im Vordergrund-.
Aber wie merket man als "Nichtfachmann", welche Sachverhalte bedeutsam sind???
In meinem speziellen Fall, hatte ich zunächst die Angaben "locker und unbedacht" gegenüber den Versicherer angezeigt. Bei der normalen Abrechnung ( ca. 120 € Aufwand ) dann die Kündigung nach eingehnder Prüfung d. den Versicherer. ( Kann ich nachvollziehen und hinnehmen ).
Dann der "Neue Versicherungsbeginn", welchen ich alle Angaben nach Arztbefragung korrekt angezeigt hatte. Hier ist mir nunmehr was "besonderes" nach Abrechnung ( ca. 200 € Aufwand ) widerfahren.
Mir wurde aufgrund "med. Krankheitssymptome" gekündigt, welche ich noch nie hatte und auch nie behandelt worden war.
Dieser Umstand veranlasste mich nunmehr, eine komplette Arzt- & Behandlungsakte, mit gesonderten Arztbericht nach Gesundheitszustand anzufordern und als Grundlage dem 3. Versicherer über meinem Makler
einzureichen. Der Vertrag kam zustande. Die Arztaufwendungen wurden erstattet - dann, ca. 14 Tage später wieder die Vertragskündigung, wegen
einer Behandlungsschilderung, welche nie konkret festgestellt / behandelt oder ausschlaggebend war. Im übrigen ist dieses Symptom wissenschaftlich nie bewiesen worden.
Aber....., hauptsache erst mal ohne Rückfragen / Klärungen kündigen.
Auch wenn ich vielleicht ein seltener Pechfall bin, aber schlimm genug, daß PKV so rechtlich vorgehen und profitieren können.
Die PKV übergibt die Schuld an den Makler. Der Makler natürlich an die PKV.Zurück bleibt der gearschte Versicherungsnehmer.

schulli68
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Vorerkrankungen....

Beitragvon schulli68 » 28.06.2008, 23:22

Ich habe meine genauen Vorgeschichten, neben Arztverlauf & kompletten Krankenberichte der letzten 9 Jahre, sowie gesonderten Arztbericht zur Prüfung eingereicht.
Also, von einem Verschweigen kann zumidest bei den letzten 2 PKV keine Rede sein.

Frank
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Beitragvon Frank » 29.06.2008, 11:24

Mir wurde aufgrund "med. Krankheitssymptome" gekündigt, welche ich noch nie hatte und auch nie behandelt worden war.


Irgenwie muss die Versicherung ja davon erfahren haben. Manchmal ist es so, dass Ärzte Symptome in die Krankenakte schreiben aber dem Patienten nichts davon erzählen. Da würde ich mal nachhaken.


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